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Aldi Süd treibt Umstellung auf Haltungsform 3 in Putenhaltung voran

Die Nachfrage nach der Haltungsform 3 (HF3) in der Putenhaltung wächst stetig, was zum Teil auf die Entscheidung von Aldi Süd zurückzuführen ist, ab März 2024 ausschließlich Produkte aus dieser Haltungsform anzubieten. Diese Umstellung versetzt Vermarkter und Mäster unter erheblichen Druck, da insbesondere der Bau von Außenklimabereichen große Herausforderungen mit sich bringt. Viele Betriebe haben bisher nur einzelne Ställe umgestellt, während andere auf dem bisherigen Standard HF2 verbleiben.

Einheitliche Standards für Haltungsformen

Laut Johannes Bünger von Moorgut Kartzfehn ermöglicht die teilweise Umstellung mehr Flexibilität gegenüber den schwankenden Marktbedingungen. Allerdings laufen bestehende Vermarkterprogramme zum Ende Juni aus, da sie nicht den neuen EU-Vorgaben zur Verbrauchertransparenz entsprechen. Diese Regelungen zielen darauf ab, irreführende „Greenwashing“-Praktiken zu verhindern. Anstelle dieser Programme tritt das ITW-Programm Frischluftstall mit einheitlichen Anforderungen an Außenklimabereiche und Beschäftigungsmaterialien.

Probleme bei gemischten Haltungssystemen

Ein zentrales Problem stellt die Unmöglichkeit dar, mehrere Haltungssysteme unter einer einzigen VVVO-Nummer zu führen. In Nordrhein-Westfalen kann für jede seuchenrechtliche Einheit nur eine VVVO-Nummer vergeben werden. Änderungen im Programm erfordern Wechselaudits, die zusätzliche Kriterien prüfen sollen, wobei ein dreimonatiger Vorlauf notwendig ist.

Anhaltendes Wachstum bei Plukon

Das Unternehmen Plukon verzeichnet mit HF3 das stärkste Wachstum aller Programme und sieht dennoch eine wachsende Marktlücke aufgrund unzureichender Verfügbarkeit. Henrik Rieke-Heyen betont, dass die Nachfrage nach höherwertigen Haltungsformen zunimmt, während gleichzeitig die Anzahl der verfügbaren Tiere sinkt. Besonders junge Konsumenten legen verstärkt Wert auf Aspekte wie Herkunft und Regionalität.

Emissionen durch Kaltscharraumanbau

Inga John vom Ingenieurbüro Herdt erklärt, dass der Anbau eines Kaltscharraums die Geruchsemissionen im Nahbereich erhöhen kann. Die Umweltbelastung hängt jedoch maßgeblich von der Nähe zu schützenswerten Gütern wie Wohngebieten oder Wäldern ab.

Zwei Wege zur Genehmigung

Für den Anbau eines Außenklimabereichs an bestehende Ställe gibt es zwei Genehmigungswege: Eine einfache Anzeige nach Paragraf 15 des BImSchG oder ein vollständiges Änderungsgenehmigungsverfahren nach Paragraf 16. Während bei ersterem innerhalb von vier Wochen eine Entscheidung erfolgen muss, erfordert letzteres umfangreiche Prüfungen zu Umwelt- und Artenschutz sowie Lärm- und Geruchsgutachten.

Aussicht auf Privilegierung

Gewerbliche Geflügelhalter können sich über einen Referentenentwurf freuen, der eine Privilegierung beim Bau von HF3-Anlagen vorsieht. Dieses Vorhaben ist nicht mehr an das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz gebunden und könnte dazu führen, dass keine neuen Bebauungspläne erforderlich sind, sofern die Haltungsbedingungen über dem gesetzlichen Standard liegen. Dabei darf jedoch die Tierzahl nicht erhöht werden.