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Urteil in Oldenburg: 50 Biogasanlagen droht Insolvenz durch EEG-Fehler

Die jüngste Entscheidung des Landgerichts Oldenburg hat erhebliche Auswirkungen auf die Betreiber von Biogasanlagen in Deutschland. Der Netzbetreiber EWE Netz GmbH hat im Rechtsstreit um die Marktprämie im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 gesiegt, was mindestens 50 Anlagenbetreiber in eine prekäre finanzielle Lage bringen könnte.

Unklare Regelungen bedrohen Existenz

Im Zentrum der Auseinandersetzung steht eine unklare Formulierung im EEG, die für Verwirrung sorgt. Das Marktprämienmodell stellt ein bedeutendes Instrument zur Auszahlung des EEG-Vergütungsanspruchs dar. Die Vergütung setzt sich aus dem Marktwert des eingespeisten Stroms und einer Marktprämie zusammen, die vom Netzbetreiber gezahlt wird. Der anzulegende Wert beschreibt dabei den Gesamtvergütungsanspruch.

Für Anlagen in der Anschlussförderung gibt es jedoch abweichende Regelungen. § 39g EEG 2023 betrifft bestehende Biomasseanlagen, deren Vergütung nach 20 Jahren endet. Insbesondere § 39g Abs. 6 EEG sorgt für Unklarheiten bei der Bestimmung des anzulegenden Werts, was nun zu rechtlichen Auseinandersetzungen führte.

Kritik an der Auslegung und finanzielle Folgen

Silke Weyberg vom Landesverband Erneuerbare Energien Niedersachsen/Bremen (LEE NDS/HB) äußerte Bedenken über das Urteil. Sie erläuterte, dass der anzulegende Wert gemäß Gerichtsurteil nur den Durchschnitt der Zahlungen der letzten drei Jahre berücksichtige, wobei lediglich Marktprämie und Flexibilitätsprämie einbezogen werden – nicht jedoch der Marktwert selbst.

Diese Regelung trifft Biogasanlagen mit Zuschlägen aus den Jahren 2022 bis 2025 hart, da sie bei stark gestiegenen Marktwerten nicht kostendeckend arbeiten können. Laut Weyberg führt dies zu einem erheblichen finanziellen Druck auf die Unternehmen bis hin zur Insolvenzgefahr.

Appelle an den Gesetzgeber

Trotz der Möglichkeit einer Berufung ist eine schnelle gesetzliche Klarstellung erforderlich, so Weyberg. Gemeinsam mit anderen Verbänden hat LEE NDS/HB politische Vertreter gebeten, diese ungewollte Rechtslage rückwirkend zu korrigieren.

Ohne diese Intervention drohen vielen Biogasanlagen hohe Verluste. Bei einem Vergütungsanspruch von 18 ct/kWh und einer Auszahlung von nur maximal beispielsweise 14 ct/kWh können Anlagen mit einer Leistung von 500 kW jährliche Verluste von bis zu 175.000 Euro erleiden.

Schnelle Lösung gefordert

Angesichts dieser Situation fordert LEE NDS/HB rasche Maßnahmen seitens der Politik. Eine Klärung im Rahmen der geplanten Novellierung des EEG könnte zu spät kommen, weshalb schon vorab Änderungen notwendig seien. Der Fachverband Biogas hat bereits einen Änderungsvorschlag entwickelt und an politische Entscheidungsträger weitergeleitet.

Ohne klare gesetzliche Grundlagen bleiben viele Betreiber in Unsicherheit über ihre wirtschaftliche Zukunft. Eine schnelle Klärung innerhalb weniger Monate wäre entscheidend, um die drohenden Insolvenzen abzuwenden und den Fortbestand der betroffenen Biogasanlagen zu sichern.

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