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Umstrittene Datenbank der Saatgut-Treuhand startet früher

Die Einführung der umstrittenen Datenbank für die Erntegut-Bescheinigung erfolgt früher als geplant. Angesichts der bereits begonnenen Getreideernte hat die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) den Start der Datenbank vorgezogen. Diese Maßnahme stößt sowohl bei Landwirten als auch beim Handel auf Widerstand. Landwirte müssen ihre Daten einschließlich eines Flächenverzeichnisses einreichen, um eine Erntegut-Bescheinigung oder Lieferantenerklärung zu erhalten, die sie dem Handel vorlegen können. Diese Bescheinigung dient als Nachweis, dass eventueller Nachbau gemeldet wurde.

Die STV, das Inkassounternehmen des Bundesverbands Deutscher Pflanzenzüchter (BDP), hat den vorzeitigen Start des Systems zur Erstellung der Erntegut-Bescheinigung bekanntgegeben. Ab dem 8. Juli 2024 können Landwirte diese Bescheinigung beantragen. „Landwirte erhalten die Sicherheit, ihre Ware problemlos vermarkten zu können. Abnehmer müssen sich nach Vorlage der Erntegut-Bescheinigung nicht selbst um zusätzliche Informationen über die rechtmäßige Erzeugung der Ware kümmern“, erklärt Stephanie Franck, Vorsitzende des BDP und STV-Verwaltungsrats sowie geschäftsführende Gesellschafterin der Pflanzenzucht Oberlimpurg (PZO).

Die umstrittene Datenbank soll sicherstellen, dass Landhändler und Erzeuger bei rechtlichen Problemen aufgrund nicht gemeldeten Nachbaus nicht belangt werden. Die Einführung der Datenbank ist eine Reaktion auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), das besagt, dass Händler von Erntegut geschützter Sorten sicherstellen müssen, dass dieses unter Einhaltung der sortenschutzrechtlichen Vorschriften erzeugt wurde. Der Landhandel kritisiert die Datenbank als überdimensioniert.

Für die Beantragung der Erntegut-Bescheinigung müssen Landwirte ihre Ackerflächen in Hektar je Fruchtart, die verwendeten Mengen an Z-Saatgut je Sorte sowie die Menge des Nachbausaatguts angeben. Diese Angaben können sie durch das Hochladen eines Flächenverzeichnisses nachweisen oder sie stimmen zu, bei späteren Stichprobenprüfungen entsprechende Belege einzureichen. Viele Landwirte und Landhändler sehen diese Maßnahmen als „unerträgliches Ausspionieren“ und als zusätzliche Bürokratie, wie aus zahlreichen Zuschriften hervorgeht.

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