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Notfallzulassung: Insektizide gegen Schilf-Glasflügelzikade erlaubt

Im Südwesten Deutschlands beobachten Landwirte derzeit einen Anstieg der Schilf-Glasflügelzikadenpopulation. Diese Insekten gelten als gefährliche Bakterienüberträger und beeinträchtigen den Anbau von Zuckerrüben und Kartoffeln erheblich. Aufgrund der erhöhten Bedrohung hat der amtliche Pflanzenschutzdienst in mehreren Regionen Notfallzulassungen für den Einsatz von Insektiziden erteilt.

Notfallzulassungen in verschiedenen Regionen

In Baden-Württemberg, insbesondere im Rheintal, wurden Insektizide zur Bekämpfung der Schädlinge freigegeben. Die betroffenen Gebiete umfassen die Rheinebene, den Kraichgau, das Strohgäu und weitere angrenzende Regionen. Auch in Bayern wurde in elf Gebieten ein entsprechender Warndienstaufruf gestartet. In Hessen betrifft diese Maßnahme spezielle Landkreise wie Wiesbaden und Darmstadt-Dieburg für Rüben sowie zusätzliche Bereiche für Kartoffeln.

Landwirten wird geraten, die Felder regelmäßig zu überwachen und je nach Situation selbst über den Einsatz von Insektiziden zu entscheiden. Bei kühleren Temperaturen verlängert sich die Wirkung der eingesetzten Mittel, weshalb eine Anwendung am Abend oder frühen Morgen empfohlen wird.

Genehmigung erst nach Warndienstaufruf

Der Einsatz von Insektiziden ist nur nach einem offiziellen Warndienstaufruf gestattet. Zu frühe Anwendungen könnten wirkungslos sein und sollten vermieden werden. Obwohl es elf zugelassene Mittel für Zuckerrüben gibt, fehlt derzeit noch eine offizielle Empfehlung durch die Behörden in einigen Bundesländern wie Rheinland-Pfalz.

Empfohlene Insektizide und Anwendungsrichtlinien

Das Landwirtschaftsamt Ludwigsburg empfiehlt auf drainierten und nicht-drainierten Flächen verschiedene Kombinationen von Wirkstoffen wie Acetamiprid, Mavrik Vita und Karate Zeon zur Behandlung. Diese Mittel sollten unter Berücksichtigung spezifischer Anwendungszeiträume und Umweltauflagen eingesetzt werden.

  • Acetamiprid: Ab BBCH 19 mit 0,25 l/ha Dosierung.
  • Mavrik Vita: Zwischen BBCH 12 bis 39 mit 0,2 l/ha.
  • Sivanto prime: Ab BBCH 12 bis 49 mit einer maximalen Jahresdosis von 0,25 l/ha.

Zudem sind strikte Abstände zu Gewässern einzuhalten, um eine Abdrift zu minimieren. Die Schutzmaßnahmen für Bienen variieren je nach Produktkombination; einige gelten als bienengefährlich.

Bedeutung für den Bienenschutz

Spezielle Vorsichtsmaßnahmen sind erforderlich, um die Bienenpopulation zu schützen. Bei Solo-Anwendungen werden viele Produkte als ungefährlich eingestuft, jedoch können Mischungen mit anderen Pestiziden das Risiko erhöhen. Landwirte sollten daher besonders auf die Einstufungen achten und geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen.

Abschließend bleibt zu betonen, dass eine enge Kooperation mit den lokalen Landwirtschaftsämtern essenziell ist, um sowohl die Ernten zu schützen als auch ökologische Schäden zu vermeiden. Der Einsatz von Insektiziden sollte immer als letztes Mittel betrachtet werden und nur unter strikter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen erfolgen.