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Bundesregierung verlängert Umsetzungsfrist für TA Luft bis 2029

Die Bundesregierung hat die Frist für die Umsetzung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) bis Ende 2029 verlängert. Dies wurde am 7. Oktober vom Bundeskabinett beschlossen, wie aus einer Mitteilung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) hervorgeht. Durch die Verlängerung sollen doppelte Investitionen vermieden werden, die entstehen könnten, wenn Tierhalter ihre Ställe zunächst an bestehende Anforderungen anpassen und später erneut wegen neuer EU-Vorgaben umgestalten müssen.

Die Anpassung der Ställe betrifft insbesondere Schweine- und Geflügelhalter. Hintergrund ist ein bevorstehender EU-Durchführungsbeschluss zu einheitlichen Umweltstandards in der Tierhaltung, bekannt als Uniform Conditions for Operating Rules for Livestock (UCOL). Diese neuen Standards könnten zusätzliche Anforderungen mit sich bringen, weshalb die Bundesregierung eine pragmatische Lösung für die betroffenen Landwirte anstrebt.

Vereinfachte Regelungen für Landwirte

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) und das Bundesumweltministerium (BMUKN) haben sich laut eigener Aussagen dafür eingesetzt, dass die Regelungen für Tierhalter praxisnah gestaltet werden. Die Fristverlängerung wird durch eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift ermöglicht, die ebenfalls am 7. Oktober vom Kabinett beschlossen wurde. Bevor die Maßnahmen in Kraft treten können, muss jedoch noch der Bundesrat zustimmen.

In Zukunft sollen Genehmigungsverfahren beschleunigt und digitalisiert werden. Das BMUKN plant, neue Regelungen in enger Zusammenarbeit mit dem BMLEH sowie unter Einbeziehung der betroffenen Tierhalter zu entwickeln, um eine transparente und effiziente Umsetzung zu gewährleisten.

Ziel: Unbürokratische Anpassungen

Um den administrativen Aufwand gering zu halten, will das Bundesumweltministerium bei der nationalen Umsetzung der UCOL-Vorgaben auf unbürokratische Lösungen setzen. Laut einer Pressemitteilung soll dies im Einklang mit den Interessen der Landwirte geschehen. Eine enge Abstimmung zwischen den Ministerien und den Betroffenen wird als Schlüssel für den erfolgreichen Prozess gesehen.

Mit diesen Maßnahmen versucht die Bundesregierung sicherzustellen, dass Tierhalter nicht unnötig belastet werden und gleichzeitig den Anforderungen neuer europäischer Vorschriften gerecht werden können. Diese Initiative könnte dazu beitragen, den Agrarsektor nachhaltig und zukunftsfähig zu gestalten.