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Agrarministerkonferenz entscheidet über künftiges Düngerecht ab 2028

Die zukünftige Gestaltung des Düngerechts in Deutschland steht vor einer entscheidenden Wendung. Ab 2028 könnten die Bundesländer unterschiedliche Regelungen anwenden, wie sich aus den aktuellen Verhandlungen der Agrarminister von Bund und Ländern ergibt. Drei verschiedene Entwürfe für das neue Düngerecht stehen zur Diskussion, die auf der bevorstehenden Agrarministerkonferenz in Würzburg konkretisiert werden sollen.

Vorschläge für das neue Düngerecht

Die erste Variante sieht eine Neubewertung der sogenannten Roten Gebiete durch die Länder vor, wobei die bestehenden Maßnahmen in diesen Gebieten gelockert werden könnten. Die bisherigen Vorschriften wie die 170-kg-N-Grenze für Stickstoff sowie Sperrfristen und Gewässerabstände sollen beibehalten werden. Zusätzliche Anforderungen sollen nur für Flächen mit spezifischen Risikofaktoren gelten. Diese Variante wird von Baden-Württemberg unterstützt, einem Bundesland mit wenigen Roten Gebieten.

In der zweiten Variante würden die Roten Gebiete und die schlagbezogene Dokumentation komplett entfallen. Stattdessen würde eine gesamtbetriebliche Obergrenze für Stickstoff und Phosphor eingeführt, wobei alle Düngemittelbewegungen in einer Datenbank erfasst werden müssten. Auffällige Betriebe würden dann gezielt kontrolliert. Diese Lösung findet insbesondere bei Bayern, NRW und Sachsen-Anhalt Anklang.

Der dritte Vorschlag des Bundeslandwirtschaftsministeriums sieht vor, dass keine Roten Gebiete mehr ausgewiesen werden und stattdessen alle Betriebe einheitlichen Regelungen unterliegen. Dies würde eine bundesweite Anpassung der Düngeverordnung nach sich ziehen, mit neuen Vorgaben für Ernterückstände, Zwischenfrüchte und Herbstdüngung.

Präferenzen der Bundesländer

Während Bayern, Baden-Württemberg, NRW und Sachsen-Anhalt für die Wahlfreiheit zwischen den ersten beiden Varianten plädieren, setzt das Bundeslandwirtschaftsministerium auf eine einheitliche Regelung gemäß dem dritten Vorschlag. Der Deutsche Bauernverband unterstützt ebenfalls eine Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Varianten.

Zukünftige Übergangsregelungen

Ob es letztlich zur Wahlmöglichkeit kommt und welche Länder welche Variante wählen werden, soll die Agrarministerkonferenz vom 23. bis 25. September klären. Sicher ist bereits jetzt, dass neue Regelungen erst 2028 in Kraft treten werden. Für das Jahr 2027 sind Übergangsregeln geplant, um Klarheit zu schaffen und einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.

Die aktuelle Situation nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Oktober 2025 zeigt bereits Auswirkungen: In einigen Bundesländern wie Bayern und Nordrhein-Westfalen wurden die Roten Gebiete aufgehoben, während andere Bundesländer ihre Maßnahmen lediglich ausgesetzt haben. Dies bedeutet derzeit keine Sanktionen bei Nichteinhaltung der spezifischen Verschärfungen.

Düngeregeln im Herbst 2026

In Regionen ohne Rote Gebiete gelten bis Herbst 2026 lediglich die allgemeinen Vorgaben der Bundesdüngeverordnung. Die frühe Sperrfrist ab Oktober entfällt ebenso wie Verbote zur Herbstdüngung von Wintergerste oder Zwischenfrüchten ohne Futternutzung. Auch müssen Landwirte dort nicht mehr den verpflichtenden Abschlag von 20 % bei der Stickstoffdüngung einhalten.