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Bund drängt auf einheitliche Regeln für tierschutzgerechte Putenhaltung

Die jüngste Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Putenhaltung hat in der Landwirtschaft für Aufsehen gesorgt. Obwohl das Urteil bereits im April 2026 gefällt wurde, steht das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) noch vor der Herausforderung, die daraus resultierenden Konsequenzen vollständig zu analysieren. Ein Ministeriumssprecher erklärte am 15. Oktober, dass sich das Gericht mit einem spezifischen Einzelbetrieb befasst habe und die Auswirkungen auf die gesamte Branche noch geprüft würden.

Dringlichkeit aus Sicht der Länderagrarminister

Im Gegensatz dazu drängt die Agrarministerkonferenz (AMK) auf rasches Handeln. Beim Herbsttreffen in Würzburg hoben die Ländervertreter hervor, dass dringend eine tierschutzgerechte und praxistaugliche Anpassung der Haltungsanforderungen erforderlich sei. Diese Regelungen sollten idealerweise einheitlich innerhalb der EU umgesetzt werden, um Wettbewerbsnachteile für deutsche Produzenten zu vermeiden.

Wirtschaftlichkeit versus Tierschutz?

Laut Wolfgang Schleicher vom Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) ist Wirtschaftlichkeit kein Widerspruch zum Tierschutz. Vielmehr ermögliche wirtschaftlicher Erfolg den Betrieben Investitionen in Personal und Tiergesundheitsprogramme sowie die Weiterentwicklung ihrer Haltungssysteme. Schleicher betonte die Notwendigkeit, dass Tierschutzmaßnahmen nicht nur wirksam, sondern auch praktisch umsetzbar und finanziell tragbar sein müssen.

Einheitliche Standards gefordert

Der ZDG sieht sowohl Politik als auch Wirtschaft in der Pflicht, praktikable und rechtssichere Haltungsanforderungen zu entwickeln. Eine wissenschaftliche und wirtschaftliche Folgenabschätzung sei unabdingbar, um einen Flickenteppich aus unterschiedlichen Regelungen zu verhindern, so Schleicher weiter. Die Putenbranche signalisiert ihre Bereitschaft zur aktiven Mitgestaltung eines geregelten Prozesses nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.

Kern des Urteils

Das Urteil vom 23. April kritisierte die 2013 eingeführten freiwilligen Eckwerte der Putenbranche als unzureichend zur Einhaltung tierschutzrechtlicher Mindestanforderungen. Das Tierschutzgesetz verlangt eine artgerechte Ernährung und Unterbringung von Nutztieren, was laut Gericht nicht durch freiwillige Vereinbarungen gewährleistet werden kann.

Prof. José Martínez von der Universität Göttingen warnte vor einer drohenden Rechtsunsicherheit in der Branche, falls keine bundeseinheitlichen Anforderungen etabliert werden. Ein uneinheitlicher Vollzug könnte zu einem „veterinärrechtlichen Flickenteppich“ führen.