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Lettland kann Transit von russischem Getreide nicht verbieten

Lettland muss seine Pläne für ein Verbot des Transits von russischem Getreide vorerst zurückstellen. Auch die vorgesehene Erhöhung der Eisenbahninfrastrukturgebühren um 300 Prozent lässt sich nach Einschätzung der Regierung derzeit nicht umsetzen. Ministerpräsident Andris Kulbergs begründet dies mit EU-rechtlichen Beschränkungen und erheblichen finanziellen Risiken. Bei einem einseitigen Transitverbot drohen dem Land Schadensersatzforderungen von bis zu 800 Millionen Euro.

Wie der lettische öffentlich-rechtliche Rundfunk LSM berichtet, erläuterte Kulbergs die Schwierigkeiten am 13. Oktober nach einer Regierungssitzung. Die EU verfüge über die ausschließliche Zuständigkeit für wesentliche Fragen der Handels- und Transitregelungen. Nationale Einschränkungen seien zwar unter bestimmten Voraussetzungen möglich, könnten aber rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Transitverbot könnte bis zu 800 Millionen Euro kosten

Nach Angaben des Ministerpräsidenten wurde die lettische Regierung über mögliche Klagerisiken in Höhe von 200 bis 800 Millionen Euro informiert. Hintergrund sind bestehende Verträge über den Transport russischen Getreides durch Lettland.

Derzeit bestehen demnach Vereinbarungen für den Transit von insgesamt 300.000 Tonnen Getreide. Würde die Regierung diese Transporte einseitig untersagen, könnten betroffene Unternehmen rechtliche Ansprüche geltend machen.

Kulbergs räumte ein, dass der Regierung das finanzielle Ausmaß möglicher Gerichtsverfahren zuvor nicht bekannt gewesen sei. Auch bei der Entscheidung, die Infrastrukturgebühren um 300 Prozent anzuheben, habe man nicht gewusst, dass eine Erhöhung in dieser Größenordnung rechtlich nicht durchsetzbar sei.

Als warnendes Beispiel verwies er auf Litauen. Das Nachbarland sei nach seinen Angaben in ein vergleichbares Gerichtsverfahren mit einem Streitwert von 12 Milliarden Euro verwickelt. Noch 2026 könnten daraus Zahlungsverpflichtungen von 450 Millionen Euro entstehen. Eine unabhängige Bestätigung dieser Angaben liegt in der vorliegenden Berichterstattung nicht vor.

Russisches Getreide unterliegt keinem EU-Transitverbot

Ein Hindernis für nationale Maßnahmen ist die bestehende Sanktionslage. Nach Darstellung von Kulbergs fällt der Transit russischen Getreides bislang nicht unter ein entsprechendes EU-Verbot.

Hinzu kommt, dass die transportierte Ware häufig bereits internationalen Handelsunternehmen gehört. Der Ministerpräsident nannte dabei Unternehmen aus den USA, der Schweiz und Japan, die russisches Getreide kaufen und über lettische Transportwege ausführen lassen.

Lettland hatte versucht, die Transporte durch höhere Infrastrukturgebühren wirtschaftlich unattraktiv zu machen. Der für die Festlegung der Eisenbahnentgelte zuständige Betreiber LatRailNet verwies jedoch auf europäische Vorschriften, die einer Erhöhung im geplanten Umfang entgegenstehen.

Estland verbietet Transit von russischem und belarussischem Getreide

Estland hat Anfang Oktober nationale Sanktionen gegen den Transit von Getreide aus Russland und Belarus beschlossen. Nach Einschätzung von Kulbergs lässt sich diese Entscheidung jedoch nicht ohne Weiteres auf Lettland übertragen.

Anders als Lettland habe Estland zum Zeitpunkt der Einführung des Verbots keine bestehenden Verträge für entsprechende Getreidetransporte gehabt. Damit seien die rechtlichen Ausgangsbedingungen unterschiedlich.

Für Lettland stellen die bereits vereinbarten Liefermengen von 300.000 Tonnen ein erhebliches Hindernis dar. Ein sofortiger Transportstopp könnte bestehende vertragliche Verpflichtungen verletzen.

Lettland fordert gemeinsames EU-Verbot für russisches Getreide

Kulbergs will die Angelegenheit deshalb auf europäischer Ebene voranbringen. Bei Gesprächen in Brüssel sollen sowohl die rechtlichen Schwierigkeiten als auch die möglichen finanziellen Folgen nationaler Verbote behandelt werden.

Bereits zuvor hatten Lettland, Litauen und Estland gemeinsam die EU aufgefordert, den Transit russischen Getreides durch die Mitgliedstaaten zu untersagen. Ein entsprechendes Schreiben ging an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und EU-Ratspräsident António Costa.

Die lettische Regierung setzt nun auf eine gemeinsame europäische Regelung. Bis zu einer entsprechenden Entscheidung bleiben die bestehenden Transitverträge und die EU-rechtlichen Grenzen für nationale Maßnahmen maßgeblich.

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