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Düngerechtsstreit: Bundesumweltministerium kritisiert Baden-Württembergs Vorschlag

Inmitten eines komplexen Ringen um die Regionalisierung des Düngerechts haben sich die Agrarminister der deutschen Bundesländer auf drei unterschiedliche Modelle verständigt. Besonders das Modell aus Baden-Württemberg stößt jedoch auf Widerstand, insbesondere seitens des Bundesumweltministeriums, das von der SPD geführt wird. Der Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth äußerte schriftlich an seinen Kollegen im Bundeslandwirtschaftsministerium, Prof. Markus Schick, erhebliche Bedenken gegenüber dem Vorschlag aus Baden-Württemberg. Diese Variante sieht zwar die Beibehaltung von sogenannten Roten Gebieten vor, bietet jedoch weitreichende Befreiungsmöglichkeiten für landwirtschaftliche Betriebe.

Kritik an Baden-Württembergs Modell

Flasbarth kritisierte, dass das vorgeschlagene Modell aus Baden-Württemberg nicht den Anforderungen der EU entspricht. Er hob hervor, dass bei einer Wahlmöglichkeit für die Länder zwischen verschiedenen Modellen alle Optionen gleichwertig sein sollten, um EU-rechtlich anerkannt zu werden. In seinem Schreiben erinnerte er daran, dass die strengen Düngevorgaben in den Roten Gebieten eine entscheidende Rolle spielten, um das Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland abzuwenden. Diese Regelungen seien nach wie vor unverzichtbar für den Gewässerschutz.

Positive Resonanz für andere Modelle

Im Gegensatz dazu erhielt das Modell aus Bayern mehr Zuspruch vom Umweltressort. Dieses verzichtet auf Rote Gebiete und setzt stattdessen auf gesamtbetriebliche Obergrenzen für Stickstoff und Phosphor. Auch Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg unterstützen diesen Ansatz. Besonders hervorgehoben wird auch ein Vorschlag des Bundeslandwirtschaftsministeriums, der ohne Rote Gebiete auskommt und gezielte Maßnahmen zum Schutz der Gewässer vorsieht. Dazu zählen neue Bedarfswerte für Stickstoff sowie eine schlagbezogene Obergrenze von 170 kg N pro Hektar bei organischer Düngung.

Zeitdruck und offene Fragen

Trotz dieser Bemühungen bleibt der Zeitdruck hoch: Bis zur Düngesaison 2027 muss Rechtssicherheit herrschen, um einen effektiven Gewässerschutz zu gewährleisten. Flasbarth warnte davor, dass weitere Verzögerungen das Risiko einer Wiederaufnahme des Vertragsverletzungsverfahrens erhöhen könnten. Er betonte die Bereitschaft seines Ministeriums für einen intensiveren Austausch mit der Europäischen Kommission und anderen Beteiligten.

Komplexe Zuständigkeiten

Die Verantwortung in der Düngepolitik ist innerhalb der Bundesregierung geteilt: Während das Bundeslandwirtschaftsministerium federführend in fachlichen Fragen ist, liegt die Einhaltung der EU-Nitratrichtlinie beim Bundesumweltministerium. Die Agrarministerkonferenz hat das Landwirtschaftsministerium beauftragt, Gespräche mit dem Umweltressort sowie mit der EU-Kommission und relevanten Verbänden aufzunehmen.