Vor der anstehenden Agrarministerkonferenz in Würzburg steht die geplante Meldepflicht für Mineraldünger in der Kritik. Der Verband „Der Agrarhandel“ (DAH) äußert Bedenken hinsichtlich dieser neuen Regelung, obwohl er die Neuausrichtung des Düngerechts grundsätzlich begrüßt.
Keine Roten Gebiete, aber neue Pflichten
Ein Beschlussvorschlag zur kommenden Konferenz sieht vor, dass zwei der drei diskutierten Optionen ohne die Kennzeichnung sogenannter Roter Gebiete auskommen könnten. Diese Praxis hatte bisher Landwirte pauschal unter Verdacht gestellt, ohne ihnen eine Möglichkeit zu geben, ihre Einstufung zu beeinflussen. Der DAH betont, dass eine Verursachergerechtigkeit anders aussehen müsse.
Gleichzeitig äußert der Verband Kritik an einem zentralen Element des sogenannten Modells Bayern: Die dort geplante Meldepflicht für Mineraldünger wird abgelehnt. Diese Verpflichtung soll die Einhaltung betrieblicher Obergrenzen überwachen, jedoch setzt sie beim Agrarhandel an, was vom DAH als ineffektiv betrachtet wird. Laut Martin Courbier, Geschäftsführer des DAH, sei entscheidend, wie und wo der Dünger eingesetzt wird und nicht nur die Menge der Verkäufe.
Mangelnde Aussagekraft von Verkaufszahlen
Der Verband weist darauf hin, dass Verkaufsdaten keine klaren Informationen darüber liefern, ob Dünger in der gleichen Saison verwendet oder eingelagert wird. Zudem bleibt unklar, ob er lokal bleibt oder über Landesgrenzen hinaus transportiert wird. Diese Aspekte führen dazu, dass ein ungenaues Bild der regionalen Nährstoffsituation entsteht.
Zudem würde die Einführung dieser Meldepflicht zu einem erheblichen bürokratischen Aufwand führen. Unternehmen müssten entweder manuell arbeiten oder teure IT-Lösungen implementieren. Unklar bleibt auch, welche Behörde die Daten auswerten und welche Maßnahmen daraus abgeleitet werden sollen.
Überregionale Herausforderungen im Handel
Für den überregional tätigen Handel bringt das Wahlrecht der Länder zusätzliche Komplexität mit sich. Unternehmen mit Standorten in verschiedenen Bundesländern müssten sich auf unterschiedliche Systeme einstellen – ein Prozess, der dem Ziel des Bürokratieabbaus entgegenwirkt. Daher fordert der DAH von den Agrarministerinnen und -ministern einheitliche Regelungen im gesamten Bundesgebiet.
Courbier betont abschließend die Bereitschaft des Verbandes zur Mitarbeit in entsprechenden Arbeitsgruppen von Bund und Ländern. Dennoch plädiert er dafür, dass Kontrollen dort stattfinden sollten, wo tatsächlich gedüngt wird – und nicht im Rahmen von Handelsvorgängen.
