Das Bundeskartellamt hat kürzlich eine Warnung an Edeka im Rahmen der geplanten Übernahme der Supermarktkette Tegut ausgesprochen. Der am 27. Juli 2026 vorgelegte Entwurf zur wettbewerblichen Bewertung zeigt, dass es erhebliche Bedenken hinsichtlich der Fusion gibt. Nach Ansicht der Behörde sind die bisherigen Zugeständnisse von Edeka nicht ausreichend, um die Wettbewerbsbedenken auszuräumen. Eine endgültige Entscheidung steht jedoch noch aus.
Wettbewerbsbedenken in regionalen Märkten
Insgesamt 37 regionale Märkte könnten durch die Übernahme stark beeinträchtigt werden, was eine Verschlechterung von Auswahl und Wettbewerb für Verbraucher in diesen Bereichen bedeuten würde. Diese betroffenen Regionen umfassen hauptsächlich Nord- und Osthessen, Thüringen, Nordbayern und Baden-Württemberg. Die Bedeutung des lokalen Wettbewerbs für den Verbraucher ist dabei ausschlaggebend.
Beschaffungsmärkte gelten als unkritisch
Mit Blick auf die vorgelagerte Agrarwirtschaft wurde die Situation der Beschaffungsmärkte analysiert. Edeka besitzt bereits einen erheblichen Marktanteil von rund 30 % bei Herstellermarken. Doch der durch Tegut zu erwartende Zuwachs im Beschaffungsvolumen liegt bei weniger als 0,5 % des gesamten Marktes im deutschen Lebensmitteleinzelhandel. Laut Bundeskartellamt sei dies zu gering, um eine Untersagung allein auf dieser Grundlage zu rechtfertigen.
Marktkonzentration im Lebensmitteleinzelhandel
Der deutsche Lebensmitteleinzelhandel wird von vier großen Konzernen – Edeka, Rewe, der Schwarz-Gruppe (Lidl/Kaufland) und Aldi (Nord/Süd) – dominiert, die zusammen mehr als 90 % des Umsatzes kontrollieren. Trotz dieser hohen Umsatzkonzentration fand das Kartellamt keine ausreichenden Hinweise auf eine kollektive Marktbeherrschung durch diese Unternehmen.
Hintergrund der Transaktion
Der Schweizer Konzern Migros plant seinen Rückzug aus dem deutschen Markt und verkauft deshalb seine Tochtergesellschaft Tegut. Zu den geplanten Verkaufsobjekten gehören 202 Tegut-Märkte, 41 Teo-Standorte sowie die Herzberger Bäckerei und ein Logistikzentrum. Die Prüffrist für diese Transaktion endet am 23. September 2026. Bis dahin haben alle Beteiligten die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben und zusätzliche Vorschläge einzubringen, wie etwa den Verkauf bestimmter Standorte zur Minderung von Wettbewerbsbedenken.
