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Niederlande verbieten ab 2027 Hühnerfang an den Beinen komplett

Ab 2027 wird in den Niederlanden eine bedeutende Änderung in der Geflügelwirtschaft eintreten. Die bisherige Praxis, Hühner an beiden Beinen hochzuheben, wird dann nicht mehr erlaubt sein. Diese Entscheidung des höchsten niederländischen Verwaltungsgerichts hat zu einer kritischen Reaktion von Seiten des niederländischen Geflügelverbandes geführt.

Gerichtsurteil bringt Anpassungen für Unternehmen

Das Urteil stellt klar, dass die Ausnahmegenehmigung, die bisher das Hochheben von Hühnern an den Beinen erlaubte, aufgehoben wird. Das Gericht betonte, dass der niederländische Landwirtschaftsstaatssekretär das Verbot ohne Ausnahmen umsetzen muss. Unternehmen haben nun bis zum 1. Januar 2027 Zeit, ihre Verfahren entsprechend anzupassen und neuen Richtlinien zu folgen.

Verstoß gegen EU-Recht festgestellt

Laut dem Gericht verstößt die bisherige Ausnahme gegen bestehende EU-Vorschriften zum Tiertransport. Diese Bestimmungen verbieten es ausdrücklich, Hühner an den Beinen hochzuheben. Trotz der Bedenken niederländischer Betriebe hinsichtlich potenzieller Wettbewerbsnachteile im Vergleich zu anderen europäischen Ländern, fand das Gericht keine ausreichenden Hinweise darauf, dass andere Staaten die Regelungen nicht umsetzen.

Erhöhung der Zwangsgelder

Die Sanktionen für Verstöße wurden ebenfalls verschärft. Die bisherige Obergrenze für Zwangsgelder von 15.000 Euro wurde vom Gericht als unzureichend angesehen. Um eine wirksamere Abschreckung zu gewährleisten, wurde die Maximalhöhe auf bis zu 60.000 Euro angehoben und die zeitliche Begrenzung der Anordnungen aufgehoben.

Kritik von Geflügelverband AVINED

Der niederländische Geflügelverband AVINED äußerte Enttäuschung über das Urteil und sieht darin einen isolierenden Schritt für die niederländische Geflügelwirtschaft innerhalb Europas. Der Verband plant, in Zusammenarbeit mit anderen Branchenverbänden rechtliche Schritte gegen die Entscheidung zu prüfen und hofft auf künftige Anpassungen in der europäischen Transportverordnung.

Für betroffene Unternehmen bedeutet dies, dass sie dringend ihre Fangmethoden überdenken müssen, um den neuen Vorschriften gerecht zu werden. Da das Urteil auf EU-weite Regelungen verweist, könnte es auch Diskussionen über ähnliche Praktiken in anderen Mitgliedstaaten anstoßen.