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Neue EU-Verordnung bedroht Vielfalt im Saatgutsektor durch Patente

Die jüngst in Kraft getretene EU-Verordnung zu den Neuen Züchtungstechniken (NZT) birgt laut einem erfahrenen Patentanwalt das Risiko einer zunehmenden Konzentration im europäischen Saatgutsektor. In einem Interview mit Agra Europe betonte der Anwalt, dass die neuen Regelungen zwar Vorteile für den Agrarsektor bieten, jedoch auch Herausforderungen in Bezug auf Patentregelungen mit sich bringen.

Chancen und Risiken der Neuen Züchtungstechniken

Die NZT versprechen einen bedeutenden Fortschritt für die Landwirtschaft, da sie schnellere und präzisere Züchtungen ermöglichen und gleichzeitig die Rechtssicherheit im internationalen Handel verbessern. Dennoch könnten die damit verbundenen Patentregelungen vor allem für kleinere Züchter problematisch werden. Derzeit sind etwa drei Prozent der Sorten auf dem Markt patentiert. Mit der Verbreitung der NZT könnte sich dieser Anteil erheblich erhöhen, was zu einer Ansammlung von Patenten auf einzelnen Sorten führen würde.

Der Experte warnt vor den finanziellen Belastungen durch das sogenannte „Patent-Stacking“, bei dem sich Lizenzkosten summieren und ein großer Teil des Gewinns an die Patentinhaber fließt. Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen könnten diese Kosten untragbar werden. In der Schweiz haben einige Züchter bereits beschlossen, Sorten mit Patenten zu meiden.

Irreversibler Konzentrationsprozess droht

Der Jurist sieht die Gefahr, dass Zuchtbetriebe künftig nur noch innerhalb ihres eigenen genetischen Pools arbeiten können. Dieses Vorgehen begünstigt große Unternehmen mit umfangreichen Kollektionen, während es kleinere Anbieter an den Rand drängt. Sollte der Anteil patentierter Sorten im Markt 50% überschreiten, könnte dies das Ende vieler kleinerer Betriebe bedeuten.

Eine weitere Herausforderung stellt die mangelnde Transparenz bei Lizenzplattformen dar, die von der EU-Kommission gefördert werden. Diese Plattformen sollen zwar Kosten reduzieren und Transparenz schaffen, erfüllen aber derzeit nicht alle Anforderungen. Die Offenlegungspflichten beziehen sich nur auf Antragssorten und nicht auf deren Nachfolgesorten aus konventioneller Züchtung.

Lizenzplattformen als Übergangslösung

Laut dem Experten sind Lizenzplattformen nur eine temporäre Lösung, da bei zu vielen integrierten Merkmalen sämtliche Gewinne an die Patentinhaber fließen könnten. Daher sei ein kontinuierliches Monitoring des Marktanteils patentierter Sorten durch die EU-Kommission erforderlich, um rechtzeitig Maßnahmen ergreifen zu können.

Der sogenannte „Metzger-Vorschlag“, eine umfassende Ausnahme für Züchter im Biopatentrecht einzuführen, könnte eine langfristige Lösung darstellen. Dieser Ansatz könnte umgesetzt werden, ohne die bestehende Biopatentrichtlinie grundlegend zu ändern, und sollte bei der kommenden Überarbeitung des gemeinschaftlichen Sortenschutzrechts berücksichtigt werden.

Kritik an parlamentarischen Änderungsanträgen

Die zuletzt eingebrachten Änderungsanträge zum Thema Patente stoßen auf Kritik des Branchenkenners. Diese Anträge reaktivierten einen alten Vorschlag für ein „Patentverbot“ und führten dazu, dass Gegner wie die Pharmaindustrie ihre Bedenken gegen Veränderungen untermauern konnten. Stattdessen wären präzise Klarstellungen sinnvoller gewesen.