Die Agrarministerkonferenz Mitte März in Bad Reichenhall könnte das deutsche Düngerecht grundlegend verändern. Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen und Bayern haben einen gemeinsamen Plan vorgelegt, um das bestehende System der Roten Gebiete abzuschaffen. Ihr Vorschlag sieht stattdessen eine betriebliche Obergrenze für Stickstoff (N) und ein umfassendes Melderegister für Dünger vor.
Betriebsspezifische N-Obergrenze statt regionaler Einschränkungen
Laut dem neuen Plan sollen Landwirte ihre N-Bedarfswerte auf Grundlage der angebauten Pflanzen und der aktuellen Düngeverordnung berechnen. Die bisherige schlagbezogene Düngeverteilung würde entfallen, was den Betrieben mehr Eigenverantwortung in der Stickstoffverteilung zuspricht. Phosphorwerte sollen über Entzugsraten und Bodenversorgung ermittelt werden. Diese Daten werden durch vorhandene Informationssysteme wie InVeKoS für Flächen und die HI-Tier-Datenbank überprüft.
Aufhebung der Roten und Gelben Gebiete
Die vorgeschlagene Reform sieht vor, die Gebietskulisse der Roten und Gelben Gebiete abzuschaffen, wodurch spezifische regionale Maßnahmen, wie pauschale Reduktionen von 20% N, entfallen würden. Stattdessen sollen regionale Besonderheiten durch Zu- oder Abschläge bei den betrieblichen Düngewerten berücksichtigt werden.
Erweiterte Meldungspflichten für Mineraldünger
In Ergänzung zu den bisherigen Meldungen für Wirtschaftsdünger soll jeder Betrieb jährlich seine Mineraldüngereinkäufe melden. Dies würde eine umfassende Rückverfolgbarkeit der gesamten N-Zufuhr eines Betriebs ermöglichen und gezielte Kontrollen der N-Obergrenzen unterstützen. Zudem sind spezifische Bilanzierungen für Biogas- und Tierhaltungsbetriebe geplant.
Nationale Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie
Ein Aktionsprogramm zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie ist Teil des Vorschlags. Damit soll Deutschland die Vorgaben ohne das bisherige System der Roten Gebiete erfüllen können, auch wenn viele Details noch nicht geklärt sind.
Gründe für die Reformvorschläge
Die Bundesländer kritisieren die begrenzte Effektivität der aktuellen Regelungen. Trotz einer Reduzierung des Stickstoffeinsatzes seit 2017 sind die Nitratwerte im Sickerwasser kaum gesunken. Der bürokratische Aufwand bei schlagbezogenen Düngebedarfsermittlungen soll ebenfalls reduziert werden, da aktuelle Kontrollen oftmals nur stichprobenartig erfolgen und tatsächliche Problemverursacher unentdeckt bleiben.
Bundesweite Pläne im Vergleich
Das Bundeslandwirtschaftsministerium verfolgt hingegen vorsichtigere Schritte ohne tiefgreifenden Systemwechsel bis 2026. Eine Anpassung der Gebietsausweisungs-Verordnung soll sicherstellen, dass bestehende Regelungen vor Gericht Bestand haben können, während größere Änderungen frühestens zur Düngesaison 2027 erwartet werden.
Blick auf EU-Vorgaben
Die EU-Kommission überwacht genau die Entwicklungen in Deutschland im Zusammenhang mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Einhaltung des EU-Rechts. Ein Scheitern Deutschlands bei der Umsetzung könnte erneuten Druck aus Brüssel mit sich bringen.
Zeitplan bis 2027 kritisch
Da größere Änderungen erst ab 2027 realistisch erscheinen, ist der Zeitplan als knapp zu bewerten. Bis dahin gelten weiterhin die bestehenden Vorgaben in den Roten Gebieten. Unklar bleibt jedoch, ob sich der Vorschlag von Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen und Bayern auf der Agrarministerkonferenz durchsetzen kann oder ob andere Bundesländer eigene Ideen präsentieren werden.
