Landwirte, die Agrarflächen über gemeinnützige Siedlungsunternehmen wie die BBV-LandSiedlung in Bayern erwerben, sehen sich weiterhin mit der Herausforderung der doppelten Grunderwerbsteuer konfrontiert. Der Bundesrat hat kürzlich einen Antrag Bayerns abgelehnt, der eine Befreiung des Durchgangserwerbs von dieser Steuer forderte. Bayerische Vertreter argumentierten, dass bereits hohe Kaufpreise für landwirtschaftliche Flächen den Erwerb stark erschweren und eine Steuerbefreiung den Bodenmarkt entlasten könnte.
Unterstützung und Auswirkungen
Auch der Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften (BLG) unterstützte den bayerischen Antrag. Nach ihren Schätzungen würden die Steuerausfälle durch eine solche Maßnahme lediglich zwischen 1,3 und 1,8 Millionen Euro jährlich betragen. In den letzten Jahren haben Landgesellschaften das Vorkaufsrecht in Deutschland auf etwa 600 bis 800 Hektar ausgeübt.
Abgelehnte steuerfreie Rücklagen
Der Bundesrat lehnte ebenfalls einen Vorschlag ab, vom Bund eine steuerfreie Risikoausgleichsrücklage zu fordern. Diese hätte Landwirten ermöglicht, in wirtschaftlich guten Zeiten steuerbegünstigt Rücklagen zu bilden und diese in schwierigen Jahren zur Verlustminderung einzusetzen. Der Agrarausschuss hatte dies empfohlen, da land- und forstwirtschaftliche Betriebe besonders von klimatischen und marktbedingten Risiken betroffen sind. Die bestehenden steuerlichen Mechanismen seien nicht ausreichend, um diese über mehrere Jahre hinweg auszugleichen.
Bundesminister Alois Rainer betonte jedoch, dass er weiterhin Gespräche mit Bundesfinanzminister Lars Klingbeil führt. Bis 2028 können Gewinne bereits über Tarifglättung auf drei Jahre verteilt werden; die steuerfreie Rücklage könnte somit erst ab 2029 relevant werden.
Bayerns Widerstand gegen das EU-Renaturierungsgesetz
Noch unklar ist, ob Bayerns Antrag zur Ablehnung des EU-Renaturierungsgesetzes von anderen Bundesländern unterstützt wird. Umweltminister Thorsten Glauber kritisierte die praxisfernen Anforderungen des Gesetzes sowie fehlende finanzielle Mittel im Haushaltsrahmen von 2028 bis 2024 für Renaturierungsmaßnahmen. Er plädierte dafür, dass auch Brüssel nach dem Prinzip verfahren sollte: Wer bestellt, muss bezahlen.
Bereits bei einer Agrarministerkonferenz im Herbst 2025 hatten elf Länder vor negativen Folgen für Klimaanpassungsmaßnahmen im Wald gewarnt und auf nicht umsetzbare Zeitvorgaben hingewiesen. Der bayerische Antrag befindet sich nun in Beratung in verschiedenen Ausschüssen; federführend ist der EU-Ausschuss. Eine Abstimmung könnte Ende März erfolgen.
