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Landwirte fordern Prüfung: Kritik an Taubes Forderung zur Düngeregelung

In der aktuellen Diskussion um die Düngeverordnung hat Professor Friedhelm Taube von der Universität Kiel eine Verschärfung der Regelungen vorgeschlagen. Dieser Vorschlag stößt auf erheblichen Widerstand seitens der Landwirte, die seine Analyse als unzutreffend betrachten und eine fachliche Überprüfung fordern.

Widerstand aus Bayern

Die Interessengemeinschaft (IG) Sandsteinkeuper Höchstadt-Bamberg, die bereits erfolgreich gegen die Düngeverordnung geklagt hat, stellt einige von Taubes Aussagen in Frage. Sie fordert eine Prüfung der wissenschaftlichen Grundlagen seiner Ausführungen, insbesondere da sein Aufsatz auf der Webseite des Bundeslandwirtschaftsministeriums veröffentlicht wurde.

Kritikpunkte beziehen sich vor allem auf Taubes Interpretation zweier Urteile des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom März 2025. Das Gericht habe laut Taube Fristverlängerungen nach der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) als unwirksam erklärt. Die IG widerspricht dem und erklärt, dass das Verfahren 10 C5.25 nicht zu einem solchen Urteil geführt habe, sondern vielmehr ausgesetzt wurde.

Fristverlängerung und Nitrat-Grenzwert

Die Behauptung von Professor Taube, dass es eine Verurteilung wegen unwirksamer Fristverlängerung gibt, wird ebenfalls kritisch gesehen. Landwirt Thomas Pfeiffer weist darauf hin, dass diese Frage an den Europäischen Gerichtshof weitergeleitet wurde und es keine Entscheidung im abgetrennten Verfahren gab.

Ein weiterer Diskussionspunkt ist der Nitrat-Grenzwert im Grundwasser. Laut BVerwG sei dieser Wert von 50 mg pro Liter ein Schwellenwert gemäß deutscher Verordnung, während in der EU von einer Umweltqualitätsnorm gesprochen wird. Die IG betont, dass es keine Überschreitung dieses Wertes gäbe.

Verschärfungskritik und politische Erfolge

Kritik erhält Taube auch für das Ignorieren relevanter Urteile des BVerwG zu den bayerischen Roten und Gelben Gebieten sowie für seine Haltung gegenüber politischen Erfolgen wie der Beendigung des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland durch den ehemaligen Landwirtschaftsminister Cem Özdemir.

Taube äußerte zudem Bedenken hinsichtlich aktueller EU-Diskussionen über das RENURE-Konzept, das die Ausbringung von mehr als 250 kg Stickstoff pro Hektar erlaubt. Er fordert, diese Praxis gänzlich auszuschließen und schlägt vor, die Düngemenge auf maximal 120 kg N/ha zu begrenzen.

Anrufung politischer Entscheidungsträger

Die Landwirte haben sich mit ihrem Anliegen an verschiedene Agrarpolitiker gewandt und um eine sachliche Überprüfung von Taubes Aufsatz gebeten. Die Entscheidungen in diesem Bereich könnten weitreichende Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Praxis haben und beeinflussen daher stark die Interessen der Landwirte.

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