Seit dem 1. Februar 2020 müssen Wirtschaftsdünger auf Ackerland streifenförmig oder direkt in den Boden ausgebracht werden. Kleinbetriebe dürfen länger nach dem altem Verfahren arbeiten.
Seit dem 1. Februar 2020 müssen Wirtschaftsdünger auf Ackerland streifenförmig oder direkt in den Boden ausgebracht werden. Kleinbetriebe dürfen länger nach dem altem Verfahren arbeiten.