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Vereinfachung der Meldungsverfahren für Viehtransporteure in Nordrhein-Westfalen

Das Landwirtschaftsministerium von Nordrhein-Westfalen hat kürzlich einen neuen Erlass veröffentlicht, der die Meldeverpflichtungen für Viehtransporteure erheblich vereinfacht. Ab dem 10. April 2024 müssen Transporteure, die Ferkel vom Sauenhalter zum Mäster befördern, keine Tierzu- und -abgänge mehr an die HI-Tier-Datenbank melden. Dies stellt eine bedeutende Änderung der bisherigen Praxis dar und wird voraussichtlich die bürokratischen Lasten für Transporteure deutlich reduzieren.

Hintergrund des Erlasses

Gemäß dem neuen Erlass sind Transporteure von Schweinen, Rindern, Schafen und Ziegen nicht mehr verpflichtet, Ab- und Zugänge der Tiere in der HIT-Datenbank zu melden. Die EU-Kommission hat klargestellt, dass Transporteure im klassischen Sinne keinen „Betrieb“ darstellen und daher nicht den gleichen Meldepflichten wie landwirtschaftliche Betriebe unterliegen.

Aufzeichnungspflichten bleiben bestehen

Obwohl die Meldung an die HIT-Datenbank entfällt, müssen Transporteure weiterhin Aufzeichnungen führen. Gemäß Artikel 104 der Verordnung (EU) 2026/429 sind Transport- und Fahrzeugdesinfektions-Kontrollbücher zu führen. Diese Aufzeichnungen sind wichtig, um die Rückverfolgbarkeit der Tiertransporte und die Einhaltung von Hygienevorschriften zu gewährleisten.

Praktische Auswirkungen für die Branche

Für die Praxis bedeutet dies eine erhebliche Vereinfachung: Ferkelerzeuger müssen nun die Nummer des aufnehmenden Mästers melden, anstatt die des Transporteurs. Dies fördert die Transparenz in der Lieferkette, da Mäster nun direkt die Herkunft der Ferkel nachvollziehen können. Sammelstellen, die als „Auftriebsbetriebe“ fungieren, bleiben jedoch von dieser Regelung unberührt und müssen weiterhin Zu- und Abgänge melden.

Langfristige Implikationen

Diese Änderung spiegelt eine breitere Bewegung zur Vereinfachung der regulatorischen Anforderungen in der Landwirtschaft wider. Sie soll nicht nur die administrative Last für die Beteiligten verringern, sondern auch die Effizienz in der Branche steigern. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie diese neuen Regelungen in der Praxis umgesetzt werden und welche langfristigen Auswirkungen sie auf die Branche haben werden.

Der neue Ansatz in NRW könnte ein Modell für andere Bundesländer darstellen, die ähnliche Vereinfachungen in Erwägung ziehen könnten, um die Effizienz zu steigern und gleichzeitig die regulatorische Compliance zu gewährleisten.

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