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EU-Verordnung: Invasive Pflanzen im Garten verboten

In der Europäischen Union wird der Umgang mit invasiven gebietsfremden Pflanzen durch die EU-Verordnung Nr. 1143/2014 geregelt. Diese umfasst eine Liste von Pflanzen- und Tierarten, deren Einführung und Verbreitung in der EU verboten ist. Aktuell sind 88 Arten auf dieser Liste erfasst, darunter auch einige, die häufig in Gärten anzutreffen sind.

Das Ziel der Verordnung ist es, die biologische Vielfalt und die Gesundheit von Mensch und Tier zu schützen, indem die Ausbreitung invasiver Arten verhindert wird. Die Listung einer Art erfolgt nach einer eingehenden Prüfung ihrer potenziellen negativen Auswirkungen auf die Umwelt.

Viele der auf der Liste geführten Pflanzen sind in deutschen Gärten nicht sehr verbreitet, da sie für die meisten Privatgärten unpassend sind. Einige Arten, die man möglicherweise in Gärten findet, müssen jedoch entfernt werden.

Folgende Pflanzen gelten als invasiv:

Stauden:

  • Blaustängelige Besensegge (Andropogon virginicus)
  • Gewöhnliche Seidenpflanze (Asclepias syriaca)
  • Purpur-Pampasgras (Cortaderia jubata)
  • Ausdauerndes Veldtgras (Ehrharta calycina)
  • Mammutblatt (Gunnera tinctoria)
  • Riesenbärenklau (Heracleum mantegazzianum)
  • Golpar (Heracleum persicum)
  • Sosnowsky-Bärenklau (Heracleum sosnowskyi)
  • Drüsiges Springkraut (Impatiens glandulifera)
  • Flieder-Knöterich (Koenigia polystachya)
  • Gelbe Scheinkalla (Lysichiton americanus)
  • Japanese Stiltgrass (Microstegium vimineum)
  • Santa-Maria-Prärieampfer (Parthenium hysterophorus)
  • Afrikanisches Lampenputzergras (Pennisetum setaceum)
  • Durchwachsener Knöterich (Persicaria perfoliata)

Bäume und Sträucher:

  • Weidenblatt-Akazie (Acacia saligna, Acacia cyanophylla)
  • Götterbaum (Ailanthus altissima)
  • Östlicher Baccharisstrauch (Baccharis halimifolia)
  • Nadelblättriges Nadelkissen (Hakea sericea)
  • Japanischer Klee (Lespedeza cuneata)
  • Mesquite-Strauch (Prosopis juliflora)
  • Chinesischer Talgbaum (Triadica sebifera)

Kletterpflanzen:

  • Ballonrebe (Cardiospermum grandiflorum)
  • Rundblättriger Baumwürger (Celastrus orbiculatus) – Auslauf bis 2027
  • Japanischer Hopfen (Humulus scandens)
  • Japanischer Kletterfarn (Lygodium japonicum)
  • Kudzu (Pueraria lobata)

Wasserpflanzen:
Die Liste beinhaltet auch Wasserpflanzen, die sich leicht aus Gartenteichen in natürliche Gewässer ausbreiten können und dort die Ökosysteme beeinträchtigen. Gartenbesitzer sind angehalten, diese Pflanzen aus ihren Teichen zu entfernen.

Schonfristen
Einige Arten wie die Muschelblume haben eine Schonfrist bis August 2024, der Baumwürger bis 2027, um Produzenten und Händlern die Möglichkeit zu geben, ihre Bestände anzupassen.

Für Gartenbesitzer ist es wichtig, sich über die rechtlichen Anforderungen im Klaren zu sein und bei Bedarf invasive Pflanzen aus ihren Gärten zu entfernen, um zur Erhaltung der biologischen Vielfalt beizutragen und Regelkonformität zu gewährleisten.

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