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Herkunftskennzeichnung für Fleisch tritt in Kraft

Zum 1. Februar 2024 tritt die Ausweitung der Herkunftskennzeichnung von in Kraft. Dann muss an Verkaufsstellen verpflichtend gekennzeichnet werden, woher nicht vorverpacktes frisches, gekühltes oder gefrorenes -, Schaf-, Ziegen- und stammt. Bislang galt die Regelung nur für unverpacktes Rinderfleisch sowie bei verpacktem Fleisch.

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Quelle: Rind und e.V.