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Neuregelung der Hofübergabe: Reform des Hofrechts soll Generationenwechsel erleichtern

Die Übergabe von landwirtschaftlichen Betrieben an die nächste Generation ist ein komplexes Unterfangen, das durch unterschiedliche gesetzliche Regelungen in den Bundesländern geprägt ist. Vor allem in Schleswig-Holstein, Hamburg, und wird die Hofübergabe durch die sogenannte Höfeordnung geregelt, während in anderen Bundesländern das allgemeine Erbrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) Anwendung findet. Eine aktuelle Reform des Hofrechts, angestoßen durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018, soll nun die Regeln zur Bewertung der Höfe und zur Berechnung der Abfindungen für weichende Erben anpassen.

Der vorgelegte Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz sieht vor, dass der Hofeswert, der die Grundlage für die Mindestabfindung der weichenden Erben bildet, künftig das 0,6-fache des Grundsteuerwerts A betragen soll. Diese Neuregelung zielt darauf ab, einerseits die wirtschaftliche Belastung für den Hoferben zu mildern, damit die Fortführung des Hofes nicht durch eine überhöhte Abfindung gefährdet wird, und andererseits die weichenden Erben fair am Wert des Hofes zu beteiligen.

Laut Bundesjustizministerium führt die Anpassung des Bewertungsmaßstabs zu einem höheren Wert als den bisherigen Einheitswert, allerdings wird dieser Anstieg durch einen erhöhten Schuldenabzug für den Hoferben kompensiert. Sollte der neue Wert in spezifischen Fällen als unangemessen empfunden werden, erlaubt die Höfeordnung, entsprechende Anpassungen vorzunehmen.

Zusätzlich sieht der vor, dass die weichenden Erben in Zukunft eine höhere Mindestabfindung erhalten als bisher. Im Falle eines Verkaufs des Hofes ist der Hoferbe zudem 20 Jahre lang Nachabfindungsansprüchen ausgesetzt, was die Rechte der weichenden Erben weiter stärkt.

Diese Reformvorschläge wurden auch von den Bauernverbänden in den betroffenen Höferechtsländern unterstützt, die aktiv ihre Anliegen in den Gesetzgebungsprozess eingebracht haben. Nun geht der Entwurf ins parlamentarische Verfahren, wobei Bundesländer und Verbände bis zum 3. Mai die Möglichkeit haben, Stellung zu nehmen. Die Reform des Hofrechts stellt einen wichtigen Schritt dar, um den Generationenwechsel in der zu erleichtern und die rechtlichen Rahmenbedingungen an die aktuellen Bedürfnisse anzupassen.