Anzeige
 

Paulownie ab September darf nicht mehr angebaut werden

Der Blauglockenbaum, auch als Paulownie oder Kiri-Baum bekannt, steht vor neuen regulatorischen Herausforderungen. In der Schweiz hat der Bundesrat beschlossen, den Anbau dieser exotischen Art ab dem 1. September 2024 zu verbieten. Die Entscheidung beruht auf der wachsenden Besorgnis über die Auswirkungen invasiver Arten auf einheimische Ökosysteme. Die Paulownie, ursprünglich aus Zentral- und Westchina stammend, zeichnet sich durch ihr schnelles Wachstum und ihre anspruchslosen Ansprüche aus, was sie sowohl für die Forstwirtschaft als auch für Gartenbesitzer attraktiv macht. Ihre Fähigkeit, in verschiedenen Umgebungen zu gedeihen, einschließlich Pionierstandorten und Waldlichtungen, sowie ihr Potenzial, einheimische Arten zu verdrängen, hat jedoch zu Bedenken geführt.

Das Verbot umfasst den Verkauf, die Verwendung, Vermehrung und das Pflanzen der Paulownie und anderer gebietsfremder Pflanzen wie des Kirschlorbeers. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Ausbreitung invasiver Arten zu kontrollieren und heimische Ökosysteme zu schützen. Der Schweizer Zoll wird zudem die Einfuhr verbotener Pflanzen überwachen, um sicherzustellen, dass keine geschmuggelt werden.

In Deutschland unterliegt die Einführung fremder Arten dem Bundesnaturschutzgesetz, welches eine Genehmigung für die Einführung vorschreibt, es sei denn, sie dient land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken. Arten, die auf der EU-Liste invasiver Arten stehen, sind generell vom Anbau ausgeschlossen. Obwohl der Blauglockenbaum nicht auf dieser Liste steht, müssen gemäß der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) die Auswirkungen auf heimische Lebensgemeinschaften bedacht werden.

Darüber hinaus betrifft das Verbot auch die Integration der Paulownie in Agroforstsysteme, die im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU reguliert sind. Hier sind bestimmte Gehölzarten, darunter die Paulownia tomentosa, nicht zugelassen.

Dieses Verbot stellt einen wichtigen Schritt dar, um die Biodiversität und die Stabilität einheimischer Ökosysteme zu bewahren. Es spiegelt das wachsende Bewusstsein für die ökologischen und ökonomischen Risiken wider, die von invasiven Arten ausgehen können.

Weitere Nachrichten aus der Kategorie Acker

Düngen bei Frost: Was die Düngeverordnung wirklich erlaubt

In der Landwirtschaft ist das Ausbringen von Gülle und Festmist in den Wintermonaten ein wiederkehrendes Thema. Eine zentrale Frage ist, ob dies...

Süßkartoffel-Boom in Deutschland: Chancen und Herausforderungen im Anbau

Die Süßkartoffel hat sich in den letzten Jahren von einem exotischen Nischenprodukt zu einem festen Bestandteil in vielen deutschen Haushalten entwickelt. Besonders...

Unklare Düngeregeln: Herausforderungen für Landwirte ab 1. Februar

Der Startschuss für die Düngesaison fällt am 1. Februar, doch zahlreiche Landwirte sehen sich mit Unsicherheiten konfrontiert. Die Düngesperrfrist, die durch die...

Photon-Dünger aus den USA: Schutz für Rüben, Kartoffeln und Obst

Mit dem Spezialdünger Photon, der ursprünglich aus den USA stammt, möchte das Unternehmen Crop Climate Management (CMM) neue Maßstäbe bei der Bewältigung...

Düngesaison startet: Was Landwirte ab 1. Februar beachten müssen

Mit dem Beginn des Februars endet die winterliche Sperrfrist für Stickstoffdünger und Gülle, ein wichtiger Termin im landwirtschaftlichen Kalender. Ab dem 1....