Die Diskussion um das Düngerecht in Deutschland hat neuen Schwung aufgenommen, nachdem das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2025 zwei wegweisende Urteile gefällt hat. Diese verpflichten die Bundesregierung, das bestehende Düngerecht zu überarbeiten und sich dabei stärker auf den Schutz von Grundwasser und Klima zu fokussieren. Die bisherige Düngeverordnung (DüV) reicht nicht aus, um die Anforderungen der EU vollständig zu erfüllen, was eine Neuausweisung nitratbelasteter Gebiete notwendig macht.
Aktuelle Entwicklungen und Gerichtsurteile
Ein erstes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts verlangt von der Regierung die Erstellung eines nationalen Aktionsprogramms zum Schutz der Gewässer vor Nitratverunreinigungen. Bisher wurde die Düngeverordnung als solches bei der EU gemeldet, doch das Gericht stellte fest, dass dies nicht ausreichend ist. Ein zweites Urteil erklärt die bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung für unwirksam, da sie nicht auf einer soliden gesetzlichen Grundlage basiert. Dies führte dazu, dass alle Bundesländer den Vollzug zusätzlicher Düngeauflagen für belastete Gebiete zunächst ausgesetzt haben.
Strategien für die Zukunft
Trotz der rechtlichen Unstimmigkeiten bleibt die Düngeverordnung in ihrer Grundstruktur wirksam. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat nun zwei Optionen: Entweder es werden nur notwendige Anpassungen vorgenommen oder es erfolgt eine umfassende Überarbeitung des Düngerechts. Agrarminister Rainer betonte auf der Grünen Woche im Januar das Ziel einer „großen Lösung“ und einer grundlegenden Neuausrichtung, wobei eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe ein neues Konzept erarbeiten soll.
Ergebnisse des Monitorings
Ein Monitoringprogramm untersucht aktuell die Wirksamkeit der Düngeverordnung und zeigt erste Erfolge: Seit 2017 sind die N-Zufuhren über Mineraldünger um durchschnittlich 50 kg N/ha gesunken. Das Julius Kühn-Institut (JKI) hebt hervor, dass Fruchtfolgen und Nacherntemanagement entscheidende Faktoren für den Erfolg sind. Zwischenfrüchte erweisen sich als effektiv zur Reduktion von Nitratfrachten, während intensive Bodenbearbeitung vermieden werden sollte.
Diskussion um Stickstoffdüngung im Herbst
Die Herbstdüngung ist ein heikles Thema angesichts des Risikos von Nitratauswaschungen ins Grundwasser. Der DLG-Ausschuss für Pflanzenernährung empfiehlt Flexibilität statt pauschaler Verbote. Standort- und kulturspezifische Entscheidungen sollten durch Bodenproben gestützt werden. Zudem könnten bessere Modelle zur Wetterprognose helfen, den Stickstoffbedarf genauer vorherzusagen.
Anpassung der Bedarfswerte
In Fachkreisen wird auch über die in der DüV festgelegten Bedarfswerte diskutiert. Projekte wie „NeffMais“ zeigen Einsparpotenziale beim Stickstoffeinsatz im Silomaisanbau ohne Ertragseinbußen. Diese Ergebnisse könnten künftig in die Bemessung von Bedarfswerten einfließen.
Möglicher Systemwechsel bei roten Gebieten
Ein grundlegender Kurswechsel zeichnet sich ab: Künftig könnten einzelne Betriebe mit hohem Belastungsrisiko im Fokus stehen statt pauschaler roter Gebiete. Eine Arbeitsgruppe soll bis Herbst 2026 ein Konzept erarbeiten, das größere Praxistauglichkeit und weniger Bürokratie verspricht.
Trotz aller Fortschritte bleibt das Düngerecht ein Bereich mit großem Reformbedarf und begrenzter Planungssicherheit für Landwirte in Deutschland.
