Die aktuelle Überarbeitung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (THKG) durch die Bundesregierung steht unter intensiver Beobachtung. Während einige Aspekte des neuen Entwurfs, wie die Einbindung des Außer-Haus-Verzehrs, als positive Entwicklung gewertet werden, gibt es weiterhin erhebliche Kritikpunkte. Vor allem das Thema Verbrauchertäuschung durch Downgrading sorgt für Diskussionen.
Downgrading als Problem der Verbrauchertransparenz
Ein besonders umstrittenes Thema ist die Möglichkeit, Fleisch aus höheren Haltungsstufen niedriger zu kennzeichnen. Diese Regelung könnte laut Kritikern die Verbraucher in die Irre führen. Der Zusammenhang zwischen Haltungsstufe und CO₂-Fußabdruck wird dabei ignoriert: Höhere Haltungsstufen gehen oft mit einem schlechteren Klimafußabdruck einher. Dies führt dazu, dass Fleisch aus klimaschlechteren Stufen unter einer vermeintlich besseren Klimabilanz verkauft werden könnte, was eine Form der Verbrauchertäuschung darstellt.
Unklare Kennzeichnung von Importfleisch
Ein weiteres Problem besteht bei der Kennzeichnung von importiertem Fleisch. Unabhängig von den Produktionsbedingungen im Herkunftsland wird importiertes Fleisch automatisch der niedrigsten Haltungsstufe zugeordnet. Diese Praxis vermittelt dem Verbraucher fälschlicherweise, dass gesetzliche Standards eingehalten wurden, was den Wettbewerb verzerren kann und die Ziele des Kennzeichnungsgesetzes unterläuft. Eine echte Transparenz darf nicht an Landesgrenzen Halt machen.
Ungleichbehandlung verschiedener Tierarten
Auch zwischen den verschiedenen Tierarten gibt es Ungleichheiten. Während Schweinefleisch staatlich gekennzeichnet wird, bleibt Geflügelfleisch außen vor. Dies führt zu einer Diskriminierung der Geflügelindustrie, da Verbraucher keine einheitliche Vergleichsbasis haben. Zudem existiert bei Eiern ein seit langem etabliertes und funktionierendes EU-weites Kennzeichnungssystem, das jedoch nicht harmonisiert werden kann.
Kostenfaktor Bürokratie
Die Einführung des überarbeiteten THKG bringt auch finanzielle Belastungen mit sich. Schätzungen zufolge könnten jährliche Bürokratiekosten in Höhe von etwa 12 Millionen Euro anfallen. Angesichts dieser finanziellen Auswirkungen stellt sich die Frage nach der Sinnhaftigkeit des Gesetzes in seiner aktuellen Form.
Laut Wiebke von Seggern sollte die Bundesregierung ernsthaft erwägen, das THKG vollständig aufzuheben statt es weiter zu verfeinern. Die Große Koalition hätte hierzu theoretisch die Möglichkeit – nun bleibt abzuwarten, ob auch der Mut vorhanden ist, entsprechende Schritte einzuleiten.
