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EU-Agrarbudget 2028: Mehr Geld für aktive Landwirte statt Investoren

Am Rande der 100. Internationalen Grünen Woche in Berlin hat EU-Agrarkommissar Christophe Hansen seine Visionen für die Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) dargelegt. Besonders im Fokus standen dabei der nächste Finanzrahmen ab 2028, der Generationenwechsel in der Landwirtschaft und eine gezielte Umverteilung von Fördergeldern.

Mehr Geld für die Agrarpolitik

Hansen skizzierte den neuen mehrjährigen Finanzrahmen, wonach die Europäische Union ab 2028 rund 400 Milliarden Euro für die GAP und ländliche Entwicklung bereitstellen will. Diese Summe bedeutet ein Plus von etwa 13 Milliarden Euro im Vergleich zur aktuellen Förderperiode. Der Agrarkommissar betonte, dass Produktivität kein Tabu sein dürfe und hob hervor, dass landwirtschaftliche Betriebe unabhängiger von Subventionen werden sollten, um ihre Marktstellung zu stärken.

Zielgerichtete Unterstützung für aktive Landwirte

Ein weiteres Anliegen Hansens ist die effiziente Verteilung der Fördermittel. Er kritisierte, dass bisher oft nicht diejenigen von den Geldern profitieren, die tatsächlich auf dem Feld arbeiten, sondern stattdessen Landbesitzer oder fachfremde Großinvestoren. Hansen verwies dabei auf einen australischen Investor, der kürzlich große Agrarflächen in Ostdeutschland erworben hat und forderte, dass solche Investoren nicht in den Genuss von EU-Geldern kommen sollten.

Stattdessen müssten diese Mittel bei den aktiv produzierenden Landwirten ankommen, um so auch den notwendigen Generationswechsel in der Landwirtschaft zu erleichtern – ein Thema, das Hansen als „existenzielle Aufgabe“ für die EU bezeichnete.

Kappung und Degression als emotionales Thema

Zum Thema Degression und Kappung – also der Kürzung von Zahlungen ab bestimmten Schwellenwerten – räumte Hansen ein, dass dies vor allem in Ostdeutschland hochemotional diskutiert wird. Dennoch verteidigte er diese Maßnahmen mit dem Argument, dass größere Betriebe durch ihre Struktur Vorteile hätten und somit auch einen Teil ihrer Gelder zur Unterstützung kleinerer Betriebe und Junglandwirte abgeben könnten. Er kündigte an, hierzu einen intensiven Dialog mit den Mitgliedstaaten zu führen.

Verpflichtung zur Weidehaltung bei Öko-Betrieben

Zur Weidepflicht bei ökologischen Betrieben erklärte Hansen, dass diese Pflicht seit Einführung der Ökoverordnung in den 1990er Jahren bestehe und somit keine Überraschung darstellen sollte. Allerdings sei eine Anpassung nur mit Mehrheit möglich. Er schlug vor, Transitionsprämien oder Flächentausch als Unterstützung bei Umstellungen einzuführen.

Vertragsregelungen für Lieferverträge

Bezüglich der Verpflichtung zu schriftlichen Lieferverträgen nach Artikel 148 GMO sagte Hansen, dass Kritik hauptsächlich aus Deutschland komme. Genossenschaften seien davon ausgenommen, da sie über eigene Preisgestaltungsmechanismen verfügen. Diese Verträge seien wichtig für die Einkommenssicherung der Landwirte.

Nitratrichtlinie unter Druck

Hansen äußerte sich auch zur Nitratrichtlinie und dem Druck seitens der Agrarministerien verschiedener Länder, diese sowie weitere Richtlinien wie die Habitat- und Wasserrahmenrichtlinie zu überarbeiten. Ende Januar ist hierzu ein Gespräch mit Umweltkommissarin Jessika Roswall geplant.

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