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Mindestanforderungen für Geflügelhaltung: Gesetzänderung in Planung

Die Bundesregierung hat Pläne angekündigt, die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung bis Mitte 2025 zu überarbeiten, um verbesserte Haltungsstandards und zusätzliche Schutzmaßnahmen für verschiedene Nutztiere einzuführen. Dies betrifft vor allem Mastputen, Junghennen, Bruderhähne sowie die Elterntiere von Mast- und Legehühnern.

Im Vorfeld der geplanten Änderungen wurden Fachkreise konsultiert, um Feedback zu den Eckpunktepapieren bezüglich der „Mindestanforderungen an das Halten von Mastputen“ und „Mindestanforderungen an das Halten von Junghennen, Elterntiere von Mast- und Legehühnern sowie männlichen Tieren aus Legelinien“ zu erhalten. Auf Grundlage dieser Konsultationen hat das Bundesagrarministerium einen Entwurf erarbeitet, der nicht nur die Mindestanforderungen an die Haltung dieser Tiere festlegt, sondern auch ergänzende Regelungen für den Brandschutz und andere Betriebsstörungen vorsieht.

Die Regierung beabsichtigt, das formale Rechtsetzungsverfahren für den Entwurf zeitnah einzuleiten, um die Verordnung bis Mitte 2025 offiziell zu verkünden. Dieser Schritt ist Teil eines breiteren Ansatzes, der nicht nur auf die unmittelbare Verbesserung der Tierhaltungsstandards abzielt, sondern auch präventive Maßnahmen gegen potentielle Notfälle wie Brände und technische Ausfälle umfasst.

In einem nachfolgenden Schritt plant die Bundesregierung, ähnliche Regelungen für die Haltung von Milchkühen und Mastrindern zu erarbeiten und umzusetzen. Darüber hinaus arbeitet sie an der Implementierung einer umfassenden Tiergesundheitsstrategie und der Einrichtung eines Datenraums für Tiergesundheit, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen. Die Tiergesundheitsstrategie soll bis zum Ende dieser Legislaturperiode vorgestellt werden, ebenso wie der aktuelle Stand des Datenraums für Tiergesundheit.

Zusätzlich steht die Überarbeitung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes an, die nach Abschluss des laufenden Gesetzgebungsverfahrens zur Änderung des Tierschutzgesetzes in Angriff genommen werden soll. Diese Maßnahmen unterstreichen das Engagement der Bundesregierung, den Tierschutz in der Nutztierhaltung weiter zu stärken und gleichzeitig die Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft und Tierhaltung in Deutschland zu verbessern.

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