Anzeige
 

Strafen bei Mähtod von Rehkitzen

Die Gefahr für Rehkitze während der Mähsaison ist ein ernstes Problem, das nicht nur landwirtschaftliche, sondern auch rechtliche und ethische Fragen aufwirft. Jedes Jahr werden in der EU zahlreiche Rehkitze bei Mäharbeiten verletzt oder getötet. Dies zieht nicht nur traurige Konsequenzen für die Tierwelt nach sich, sondern kann auch zu erheblichen Strafen für die beteiligten Landwirte führen.

Rechtliche Rahmenbedingungen zum Schutz von Rehkitzen

In Deutschland ist der Tierschutz verfassungsrechtlich im Artikel 20a des Grundgesetzes verankert, und das fordert, dass niemand Tieren ohne vernünftigen Grund Schmerzen zufügen darf. Bei der landwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere bei der Mahd, besteht daher die Pflicht, Vorsorgemaßnahmen zu treffen, um das Leiden oder den Tod von Tieren zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Rehkitze, die sich während der Hauptmähzeiten von Mitte Mai bis Mitte Juni im hohen Gras verstecken.

Verantwortlichkeiten der Landwirte und Jäger

Die Hauptverantwortung für die Durchführung der notwendigen Schutzmaßnahmen liegt beim . Dieser ist gesetzlich verpflichtet, vor der Mahd die Flächen nach Kitzen abzusuchen. Die Pflicht zur Hege, die auch das Auffinden und Schützen von Wildtieren beinhaltet, obliegt ebenfalls dem Landwirt, der als Eigentümer des Grundstücks das Jagdrecht besitzt. Ein Mäher oder ein beauftragtes trägt ebenfalls eine Mitverantwortung, insbesondere wenn ihm bekannt ist, dass keine vorherige Suche stattgefunden hat.

Maßnahmen zur Vermeidung des Mähtods

Um den Mähtod zu verhindern, sollten Landwirte und Mäher verschiedene präventive Maßnahmen ergreifen. Dazu gehört das systematische Absuchen der Wiesen kurz vor der Mahd. Vergrämungsmaßnahmen, bei denen beispielsweise Geräusche eingesetzt werden, um die Tiere zu vertreiben, sollten ein bis zwei Tage vor der Mahd erfolgen, um einen Gewöhnungseffekt zu vermeiden. Finden sich tatsächlich Kitze, müssen diese sicher und kurzfristig von der Wiese entfernt werden.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Vorschriften

Die rechtlichen Konsequenzen für das Missachten dieser Pflichten sind erheblich. Verstöße gegen das Tierschutzgesetz können mit Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder hohen Geldstrafen geahndet werden. In der Vergangenheit reichten die Urteile bei Verstößen von Freisprüchen bis zu Geldstrafen und Freiheitsstrafen auf Bewährung. Die Gerichte berücksichtigen in der Regel, ob ein Verstoß absichtlich erfolgte oder ob es an den notwendigen Vorsorgemaßnahmen mangelte.