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Kein Grünschnitt in Brutzeit: Gesetzliche Vorgaben erklärt

Warum sollte man sich im Frühling zweimal überlegen, bevor man zur Säge greift? Traditionsgemäß sind es der Spätherbst und der Winter, die als ideale Zeitfenster für das Zurückschneiden von Hecken, das Entfernen von Sträuchern und das Fällen von Bäumen gelten. Der Grund dahinter ist nicht nur von althergebrachten Gepflogenheiten diktiert, sondern fußt auf festen ökologischen Prinzipien.

Das Frühjahr als Schnittzeit zu meiden, hat seinen guten Grund: Das Bundesnaturschutzgesetz zieht von März bis September eine klare Grenze. In dieser Zeit ist es grundsätzlich untersagt, Bäume zu fällen oder Hecken zu schneiden, um den Vogelarten, die in diesem Zeitraum brüten, und den zahlreichen Insekten sowie anderen kleinen Lebewesen, die in der Vegetation Unterschlupf und Nahrung finden, Schutz zu bieten.

Doch nicht alles ist verboten. Das Gesetz erlaubt ausdrücklich Pflege- und Formschnitte, die entweder das Wachstum der Pflanzen in Schach halten oder zu ihrer Gesundheit beitragen. Dies unterstreicht die Absicht, lebenswichtige Habitate nicht nur zu bewahren, sondern auch zu fördern.

Für diejenigen, die groß angelegte Veränderungen in ihrem Garten vorhaben, bedeutet dies, Geduld bis Oktober zu bewahren. Diese Zeit bietet jedoch die einzigartige Chance, das natürliche Treiben in der eigenen grünen Oase aus nächster Nähe zu beobachten. Wer diese Vorschriften missachtet, riskiert allerdings empfindliche Strafen, die Bußgelder von bis zu 10.000 Euro nach sich ziehen können. Ein Trost mag sein, dass professionelle Forstarbeiter von diesen Beschränkungen ausgenommen sind, da Forstarbeiten inklusive der Baumfällungen das ganze Jahr über gestattet sind.

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