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Bauern im Burgenland von Pachtkündigung überrascht

Die Diözese Eisenstadt hat eine umfassende Neuausschreibung ihrer landwirtschaftlichen Grundstücke eingeleitet, was zu bedeutenden Veränderungen für die lokalen Landwirte führt. Die bisherigen Pächter der rund 1200 Grundstücke, bekannt als „Pfarrpfründe“, wurden fristlos gekündigt. Diese Grundstücke hatten zuvor den Lebensunterhalt sowie die Gehälter und Pensionen von Geistlichen finanziert. Die katholische Kirche, einer der größten Grundbesitzer im Land, nutzt die Erlöse aus solchen Pachten auch zur Erhaltung von Kirchengebäuden.

Anneliese Rothleitner-Reinisch, die Pressesprecherin der Diözese, erklärte, dass die bisherigen Einnahmen aus den Pfründen, die von den Pfarrern verwaltet wurden, nun direkt von der Diözese übernommen werden. Die Neuausschreibung zielt darauf ab, die Verwaltung dieser Grundstücke zu vereinheitlichen und transparenter zu gestalten. Die bisherigen wurden durch die Diözese beendet, wobei den Landwirten gestattet wird, die Flächen bis zum Ende des Jahres zu bewirtschaften.

Die Neuausschreibung erfolgt über die Online-Plattform verpachtung.martinus.at, wo sich Landwirte für die Pacht bewerben können. Viele der bisherigen Pächter, die teilweise seit Jahrzehnten die Flächen bewirtschaftet haben, sind jedoch durch die neuen digitalen Verfahren verunsichert und befürchten um ihre Existenz.

Besonders betroffen ist die Region Seewinkel, wo eine große Fläche, die bisher von zehn verschiedenen Landwirten bewirtschaftet wurde, neu ausgeschrieben wird. Trotz der Sorgen der Landwirte betont die Diözese, dass das neue System gerecht und einheitlich gestaltet sei.

In der Region Burgenland, bekannt für Österreichs größten und das größte Sonnenkraftwerk, könnten zukünftige Erweiterungen der Energieanlagen auch die Pachtpreise beeinflussen. Die Diözese versichert jedoch, dass die zur Ausschreibung stehenden Flächen ausschließlich für landwirtschaftliche Zwecke vorgesehen sind. Die Angebotsfrist für die erste Phase der Online-Vergabe endet am 5. Mai 2024.