Die geplante Einführung einer staatlichen Tierhaltungskennzeichnung in Deutschland nimmt Fahrt auf. Ein neuer Entwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMLEH) sieht vor, die Kennzeichnung nicht nur auf Lebensmittel im Einzelhandel, sondern auch auf solche in der Gastronomie und in der Gemeinschaftsverpflegung auszuweiten. Zudem sollen erstmals ausländische Produkte einbezogen werden.
Weitreichende Änderungen in der Tierhaltungskennzeichnung
Laut dem Referentenentwurf wird eine verpflichtende Kennzeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung angestrebt. Dies betrifft Restaurants, Kantinen sowie Mensen. Um den Markt flexibler zu gestalten, ist es zudem vorgesehen, dass Landwirte und Vermarkter die Möglichkeit haben, ihre Produkte leichter in niedrigere Haltungsstufen einzuordnen, falls diese in höheren Stufen keinen Absatz finden – ein Prozess, der als „Downgrading“ bezeichnet wird.
Ein weiterer bedeutender Aspekt des Entwurfs ist die Einbeziehung früherer Lebensphasen der Tiere in die Kennzeichnung. Dies soll Transparenz schaffen und Konsumenten eine informierte Kaufentscheidung ermöglichen.
Verlängerung der Frist für das Inkrafttreten
Ursprünglich sollte das Gesetz bereits am 1. März 2026 in Kraft treten. Doch wurde diese Frist vom Bundestag auf den 1. Januar 2027 verschoben, um mehr Zeit für Anpassungen und Erweiterungen des Geltungsbereichs zu gewinnen. Das Ziel ist es, das Gesetz praktischer und umfassender zu gestalten.
Der Prozess ist weiterhin im Fluss; Änderungen am Entwurf sind noch möglich, da das Papier noch nicht endgültig verabschiedet wurde. Vor der finalen Abstimmung im Kabinett sind Länder- und Verbändeanhörungen geplant.
Herausforderungen im EU-Notifizierungsverfahren
Eine potenzielle Hürde stellt das Notifizierungsverfahren bei der EU-Kommission dar, welches drei Monate in Anspruch nehmen kann. Der erfolgreiche Abschluss dieser Phase ist Voraussetzung dafür, dass der Kabinettsbeschluss wie geplant Mitte August gefällt werden kann.
Zeitplan für den Gesetzgebungsprozess
Für den weiteren Verlauf sieht der Zeitplan vor, dass der erste Durchgang im Bundesrat am 23. September erfolgt und die erste Lesung im Bundestag am 15. Oktober stattfindet. Der Bundestag soll das Gesetz dann nach zweiter und dritter Lesung am 12. November beschließen, bevor die Länderkammer am 18. Dezember final zustimmt.
Positive Reaktionen aus Politik und Wirtschaft
Innerhalb der Koalitionsfraktionen wurde der Entwurf erleichtert aufgenommen. Die Berichterstatter von CDU/CSU und SPD hatten zuvor Druck gemacht, dass ein Gesetzentwurf zügig vorliegen müsse – idealerweise noch vor Ostern.
Auch aus wirtschaftlichen Kreisen kamen positive Stimmen: Man begrüßte die Vorlage des Entwurfs und kündigte an, diesen gründlich prüfen und Verbesserungsvorschläge beisteuern zu wollen.
