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Mercosur-Abkommen: Wie wirksam sind die Schutzklauseln wirklich?

Das Mercosur-Handelsabkommen wird in der Landwirtschaft weiterhin mit Argwohn betrachtet. Während Deutschland jährlich Waren im Wert von etwa 15,4 Milliarden Euro in die Mercosur-Staaten exportiert, wirft das Abkommen Fragen zum Schutz der heimischen Landwirtschaft auf. Insbesondere die Effektivität der Schutzklauseln steht im Fokus der Diskussion.

Wirksamkeit der Schutzklauseln

Laut Maria-Therese Eiblmeier, Agrar- und Umweltreferentin der Grünen-Fraktion im EU-Parlament, sind die Schutzklauseln des Abkommens nur so effektiv, wie sie politisch angewendet werden. Sie betonte, dass eine Untersuchung zur Anwendung dieser Klauseln innerhalb von vier Monaten abgeschlossen werden kann, wenn Importe sensibler Produkte um mindestens 5 % steigen und gleichzeitig die Einfuhrpreise 5 % unter den EU-Preisen liegen.

Diese Regelung gilt als strenger als frühere Vorschläge. In dringenden Fällen können vorläufige Maßnahmen bereits nach 21 Tagen ergriffen werden. Bauernverbände haben zudem das Recht, Untersuchungen zu beantragen, sollten sie Schäden befürchten. Die EU-Kommission überwacht fortlaufend sensible Produkte und kann den Schutzmechanismus flexibel erweitern.

Abhängigkeit von politischem Willen

Eiblmeier sieht in den klar definierten Messgrößen und Prüfprozessen eine Stärkung gegenüber früheren Abkommen. Ihrer Ansicht nach können sie gezielt gegen Marktverwerfungen eingesetzt werden, bieten jedoch keinen umfassenden Schutz vor Importdruck. Die Wirksamkeit hängt stark vom politischen Willen und einem konsequenten Monitoring durch die EU-Kommission ab, wobei es in letzterem noch an Erfahrung mangelt.

Herausforderungen für die EU-Landwirtschaft

Trotz Verbesserungen des Mercosur-Abkommens durch die Schutzklauseln bleibt die geringe Marktmacht der Erzeuger eine große Herausforderung für die Landwirtschaft in der EU. Hinzu kommen der Klimawandel und das Fehlen von Anreizen für Gemeinwohlleistungen.

Agrarprodukte unter Schutzmaßnahmen

Die am 10. Februar vom EU-Parlament angenommenen Maßnahmen zielen darauf ab, Zollvergünstigungen rückgängig zu machen, wenn Importe bestimmter sensibler landwirtschaftlicher Produkte erheblich steigen. Zu diesen Produkten gehören frisches Rindfleisch, Schweine- und Geflügelfleisch, Milchpulver, Käse, Mais, Zucker, Eier und Biodiesel.

Insgesamt bleibt abzuwarten, wie sich das Mercosur-Abkommen auf die heimische Landwirtschaft auswirken wird und in welchem Umfang die vorgesehenen Schutzmaßnahmen greifen können.