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EU startet vorläufiges Handelsabkommen mit Mercosur-Staaten ab 1. Mai

Ab dem 1. Mai wird das Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den Mercosur-Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay vorläufig in Kraft treten. Dies wurde möglich, nachdem die EU-Kommission die erforderliche „Verbalnote“ an Paraguay, den rechtlichen Verwahrer der Mercosur-Verträge, übermittelt hat.

Ein komplexer Ratifizierungsprozess

Die Vorbereitungen für diese vorläufige Anwendung begannen bereits am 27. Februar, als Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen den Wunsch äußerte, das Abkommen schnellstmöglich zu aktivieren. Zuvor hatten die EU-Mitgliedstaaten am 9. Januar ihre Zustimmung signalisiert. Seitdem haben auch Argentinien, Brasilien und Uruguay ihre Ratifizierungsprozesse abgeschlossen. Paraguay hat die Vereinbarung ebenfalls ratifiziert und wird voraussichtlich bald seine formelle Notifikation einreichen.

EU-Parlamentsentscheidung noch ausstehend

Interessanterweise ist für die vorläufige Anwendung des Abkommens keine Zustimmung des Europäischen Parlaments erforderlich. Ursprünglich hatte Bernd Lange, Vorsitzender des Handelsausschusses im Europaparlament, darauf bestanden, dass das Parlament zuerst sein Einverständnis geben sollte. Doch in einem jüngsten Podcast mit AGRA Europe zeigte sich Lange kompromissbereit.

EuGH-Prüfung verzögert endgültige Entscheidung

Eine endgültige Ratifizierung des Abkommens steht jedoch noch aus. Eine knappe Mehrheit der EU-Abgeordneten hatte kürzlich dafür gestimmt, den Vertrag durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) prüfen zu lassen. Diese rechtliche Prüfung verzögert die finale Entscheidung des Europaparlaments um etwa ein Jahr.

Das Handelsabkommen mit den Mercosur-Staaten könnte bedeutende wirtschaftliche Auswirkungen haben und zeigt gleichzeitig die Herausforderungen auf, mit denen internationale Verträge in einem komplexen politischen Umfeld konfrontiert sind.