Nach einem wegweisenden Urteil des Obersten Gerichtshofs der USA hat die Europäische Union beschlossen, die Ratifizierung eines Handelsabkommens mit den Vereinigten Staaten vorerst auszusetzen. Das Europäische Parlament hat signalisiert, dass es seine Arbeiten zur Umsetzung dieses Abkommens pausieren wird, um weitere Klarheit über das neue Zollprogramm der USA zu erhalten.
EU wartet auf Details zum US-Zollprogramm
In einer Sitzung sprachen sich zahlreiche Fraktionen des Europäischen Parlaments für eine Unterbrechung des Abkommensprozesses aus. Laut Berichten der Nachrichtenagentur Bloomberg will die EU zunächst genauere Informationen von den USA einholen, bevor über eine mögliche Abschaffung der EU-Zölle auf amerikanische Industrieprodukte entschieden wird.
US-Präsident Donald Trump hatte als Reaktion auf das Gerichtsurteil kurzfristige Sonderzölle in Höhe von 15 Prozent angekündigt. Diese Entscheidung folgte auf die teilweise Aufhebung seiner globalen Zölle durch den Supreme Court.
Zolländerungen und ihre Auswirkungen
Laut der US-Zollbehörde werden einige Zölle, basierend auf Notstandsbefugnissen, ab dem 24. Februar um Mitternacht Ortszeit nicht mehr erhoben. Diese Regelung betrifft Waren, die ab diesem Datum in die USA gebracht oder aus Zolllagern entnommen werden.
Indirekte Folgen für die Landwirtschaft
Für deutsche Agrar- und Lebensmittelprodukte sind die USA zwar ein attraktiver, jedoch relativ kleiner Markt. Bisher waren hauptsächlich Produkte wie Liköre, Wein, Süßwaren, Milchprodukte und Fleischwaren direkt von den Zöllen betroffen. Dennoch besteht ein größeres Risiko in einer möglichen Eskalation der Zollpolitik unter Trump, was auch zu Gegenzöllen oder Spannungen auf den globalen Märkten wie bei Soja und Mais führen könnte.
Die direkten finanziellen Belastungen durch diese Zollpolitik wurden von vielen landwirtschaftlichen Betrieben bisher als überschaubar eingestuft. Viel wichtiger sind für sie jedoch indirekte Auswirkungen über Verarbeiter, die Landtechnikbranche sowie Futter- und Rohstoffmärkte.
