Ab März 2026 wird die Initiative Tierwohl (ITW) ihre Programme um die Haltungsformstufen 3 und 4 erweitern. Diese Neuerungen sollen Landwirten mehr Flexibilität bieten und bauen auf den bestehenden Anforderungen der Haltungsformstufe 2 auf. Laut Robert Römer, Geschäftsführer der ITW, haben die Programme der Haltungsformstufe 2 bereits signifikante Marktanteile erreicht: über 90 % bei Geflügel, über 60 % bei Schweinen und etwa 20 % bei Rindern.
Neue Programme für zukunftsorientierte Landwirtschaft
Die neuen Programme „Frischluftstall“ (HF3) und „Auslauf“ (HF4) richten sich an Hähnchen-, Puten- und Schweinemäster. Dr. Alexander Hinrichs von der ITW beschreibt diese als eine Art „Tierwohl-Sportwagen“, der den bisherigen „Tierwohl-Volkswagen“ ergänzt. Die ersten Audits zur Überprüfung der Einhaltung dieser neuen Standards sind ab April 2026 geplant. Verbraucher sollen die Produkte mit den neuen Siegeln voraussichtlich ab Mitte des Jahres im Einzelhandel vorfinden.
Anforderungen und Umsetzungen
Die neuen Anforderungen für HF3 umfassen unter anderem die Teilnahme am QS-System sowie weitere tierartspezifische Bedingungen wie Lichtprogramme und Maßnahmen zur Fußballengesundheit bei Geflügel oder Buchtenstrukturelemente und Raufutter bei Schweinen. Zusätzlich wird ein Mikroklimabereich gefordert, wobei offene Flächen entweder mindestens 30 % der Wandfläche des Stalls ausmachen oder mindestens 1 m² pro zehn Tiere bereitstellen müssen.
Für das Programm „Auslauf“ (HF4) gelten die gleichen Grundvoraussetzungen wie für HF2, jedoch mit einem erweiterten Platzangebot und ständigem Zugang zu einem Auslaufbereich. Dieser muss getrennt vom Warmbereich des Stalles liegen, sodass Tiere zwischen unterschiedlichen Klimazonen wählen können. Der Kontakt zu äußeren Witterungsverhältnissen ist ebenfalls erforderlich.
Flexibilität durch Downgrading
Eine wesentliche Neuerung ist die Möglichkeit des Downgradings. Laut Römer erlaubt es die ITW, Produkte einer höheren Haltungsformstufe ohne Begrenzungen in einer niedrigeren Stufe zu vermarkten. Dies bietet den Landwirten mehr Marktfreiheit, während staatliche Kennzeichnungen bislang diese Flexibilität nicht zulassen. Allerdings arbeitet die Bundesregierung daran, dies im Rahmen eines laufenden Gesetzgebungsprozesses anzupassen.
Mit diesen Initiativen setzt die ITW darauf, den Landwirten nicht nur neue Möglichkeiten zur Tierhaltung zu bieten, sondern auch den Verbrauchern eine größere Auswahl an tierfreundlich produzierten Fleischprodukten im Handel zu ermöglichen.
