In den Niederlanden steht die Zukunft der Entenzuchtbranche auf der Kippe, nachdem der Gemeinderat von Ermelo beschlossen hat, die Betriebserlaubnis des Schlachthofs Tomassen Duck-To zu widerrufen. Die Entscheidung, die in dieser Woche fiel, bringt ernsthafte Konsequenzen für die gesamte Branche mit sich, da 30 Betriebe betroffen sind.
Rechtliche Auseinandersetzungen und Berufung
Der betroffene Schlachthof plant, gegen diesen Entscheid vorzugehen. Ein Berufungsverfahren ist bereits eingeleitet, wie das Magazin Boerderij berichtet. Der stellvertretende Direktor des Unternehmens, Jeroen IJzerman, zeigt sich zuversichtlich und argumentiert, dass rechtliche Schritte gute Erfolgsaussichten hätten.
Gleichzeitig laufen Klagen nicht nur gegen die Gemeinde Ermelo, sondern auch gegen die Provinz. Hintergrund ist der Vorwurf an Tomassen Duck-To, ohne gültige Naturschutzgenehmigung zu operieren, was potenziell Bußgelder in Höhe von 200.000 € nach sich ziehen könnte.
Bedeutung für die Entenzuchtbetriebe
Die Firma hat bis Ende März Zeit erhalten, um bestehende Verträge zu erfüllen und Enten aus Zuchtbetrieben zu schlachten. Danach drohen Strafzahlungen vonseiten der Gemeinde, sollten sie den Betrieb nicht einstellen. Diese Maßnahmen könnten das Aus für die Entenzucht in den Niederlanden bedeuten.
Verstöße als Beweggrund
Der jahrelange Konflikt zwischen dem Schlachtunternehmen und der Gemeinde fand seinen Höhepunkt im letzten Jahr, als das Landelijk Bureau Bibob (LBB) hinzugezogen wurde. Die Untersuchung durch das LBB offenbarte ein hohes Risiko für Gesetzesverstöße seitens des Unternehmens, was letztlich zum Genehmigungsentzug führte.
Kritik an Integritätsprüfung
Laut IJzerman wird das Bibob-Gesetz zur Integritätsprüfung von öffentlichen Verwaltungen missbräuchlich verwendet, um dem Unternehmen zu schaden. Die Bibob-Untersuchung dient dazu, sicherzustellen, dass durch Genehmigungen keine kriminellen Aktivitäten begünstigt werden.
Die Gemeinde sieht jedoch in den zahlreichen und schwerwiegenden Verstößen gegen das Tierschutzgesetz und andere Gesetze einen ausreichenden Grund für ihre Entscheidung. Darunter fallen mutmaßliche Verstöße wie Urkundenfälschung und Missachtung des Warengesetzes.
