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Chargennummern von Futtersäcken dokumentieren – Gesetzliche Vorgabe!

Landwirte müssen nach geltendem Recht die Chargennummern von Futtermitteln lückenlos dokumentieren. Darauf weist die Qualitätssicherungsgesellschaft QS ausdrücklich hin. Besonders bei Sackware wie Mischfutter oder Futterzusatzstoffen sind die Angaben auf den Anhängern entscheidend.

Die aufgedruckten Nummern dienen nicht nur der Rückverfolgbarkeit, sondern sind auch für eventuelle Reklamationen oder Rückforderungen von Bedeutung. Wer die Etiketten entsorgt, riskiert, im Bedarfsfall keine vollständigen Nachweise vorlegen zu können.

Oft sind die erforderlichen Informationen direkt auf dem Sackanhänger vermerkt. In Fällen, in denen die Kennzeichnung direkt auf dem Futtersack erfolgt, rät QS dazu, diesen Teil sauber auszuschneiden und aufzubewahren.

Für Betriebe, die keine größeren Mengen an Anhängern sammeln möchten, gibt es Alternativen. Die Chargennummern können auch in digitaler Form gesichert oder handschriftlich festgehalten werden. Geeignet sind etwa Fotos, Notizen auf dem Lieferschein oder die Erfassung in einem separaten Register.

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