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BayWa AG reduziert Anteile an Energietochter BayWa r.e.

Die BayWa AG plant eine signifikante Umstrukturierung ihrer Beteiligungen und gibt dabei die Mehrheit an ihrer Energietochter BayWa r.e. an den schweizerischen Investor Energy Infrastructure Partners (EIP) ab. Diese Entscheidung ist Teil einer umfangreichen Kapitalerhöhung, die vorrangig von EIP getragen wird. Die Transaktion steht noch unter dem Vorbehalt der Vertragsunterzeichnungen beider Parteien sowie der Zustimmung relevanter Gremien, einschließlich des BayWa-Aufsichtsrats und der Kartellbehörden.

Die BayWa AG steht vor umfangreichen finanziellen Anpassungen im Zuge dieser Umstrukturierung. Sie hat zugestimmt, bestehende Gesellschafterdarlehen in Höhe von etwa 350 Millionen Euro zu erlassen, um die Kapitalstruktur von BayWa r.e. zu stärken. Die geplanten Maßnahmen sollen dazu beitragen, den zusätzlichen Finanzbedarf der Energietochter in Höhe von 435 Millionen Euro bis zum Jahr 2028 zu decken.

Nach Abschluss der Kapitalerhöhung wird der Anteil der BayWa AG an BayWa r.e. von bisher 51 % auf 35 % sinken. Diese Änderung hat zur Folge, dass BayWa r.e. nicht länger vollständig in den Konzernabschluss der BayWa AG einfließt. Diese Entscheidung reflektiert die Notwendigkeit, BayWa r.e. gemäß ihrem kapitalintensiven Geschäftsmodell finanziell neu aufzustellen.

Die Transaktion führt zudem zu einer Reduzierung des Eigenkapitals der BayWa AG, die durch den Erlass der Gesellschafterdarlehen verursacht wird. Dies macht eine Halbierung des Grundkapitals notwendig und erfordert daher die Einberufung einer Hauptversammlung nach den Regeln des Aktienrechts. Trotz dieser bedeutenden finanziellen Anpassungen bekräftigt die BayWa AG ihre positive Fortführungsprognose.

Die Neustrukturierung der finanziellen Verpflichtungen und die geplante Kapitalmaßnahme erfordern eine Überarbeitung des Sanierungsgutachtens und eine Anpassung der bisherigen Sanierungsvereinbarung mit den Finanzgebern, darunter die Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs-AG und die Raiffeisen Agrar Invest AG. Als Folge dieser Anpassungen wird die Sanierungsphase bis Ende 2028 verlängert.

Der Vorstand der BayWa AG rechnet mit weiteren Verzögerungen im StaRUG-Verfahren, einem rechtlichen Instrument, das zur Durchsetzung des Sanierungsplans gegenüber widerstrebenden Geldgebern eingesetzt wird. Trotz dieser Verzögerungen zeigt sich der Vorstand zuversichtlich, dass das Verfahren beim Amtsgericht München erfolgreich abgeschlossen werden kann, auch wenn es später als ursprünglich geplant erfolgt. Diese Verzögerungen führen auch dazu, dass die Veröffentlichung des Jahres- und Konzernabschlusses 2024 sowie die ordentliche Hauptversammlung, die ursprünglich für den 27. Mai 2025 angesetzt war, verschoben werden müssen.

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