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Verkaufsstopp für Herbizid Elipris nach Gerichtsentscheidung

Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat einem Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) stattgegeben, der sich gegen die Zulassung des Herbizids Elipris richtete. Dieses Produkt, das den Wirkstoff Flufenacet enthält und von Corteva Agriscience Germany vertrieben wird, darf mit sofortiger Wirkung nicht mehr verkauft oder verwendet werden. Diese gerichtliche Anordnung betrifft ausschließlich Elipris; andere Präparate, die Flufenacet enthalten, sind von diesem Urteil vorerst nicht betroffen.

Die endgültige Entscheidung über die Zukunft von Elipris in Deutschland steht noch aus und wird erst gefällt, wenn das Gericht in der Hauptsache über die Klage der DUH entscheidet. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erwartet in dieser Angelegenheit ebenfalls eine Entscheidung von der Europäischen Kommission.

Die DUH hatte am 31. Januar ein Eilverfahren gegen die Zulassung von Elipris und einem weiteren Mittel namens Tactic eingeleitet, um den Entscheidungsprozess zu beschleunigen. Trotz der Ankündigung des BVL im Oktober 2024, die Zulassungen aller Flufenacet-haltigen Produkte zu widerrufen, blieben diese zunächst bestehen, da die Behörde auf eine Entscheidung der Europäischen Kommission wartet.

Flufenacet zählt mit einem jährlichen Verbrauch von 683 Tonnen zu den am meisten verwendeten chemischen Wirkstoffen in der deutschen Landwirtschaft und ist insbesondere im Herbst für die Unkrautbekämpfung in Getreidefeldern von konventionellen Betrieben von Bedeutung.

Die DUH hat insbesondere Bedenken gegen die Umweltbelastung durch die schwer abbaubare Chemikalie Trifluoressigsäure geäußert. Zusätzlich hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) Bedenken wegen der hormonellen Schädlichkeit von Flufenacet geäußert. Die weitere Verwendung dieses Herbizids in Deutschland hängt nun von den anstehenden gerichtlichen und europäischen Entscheidungen ab.

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