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Schaden am Mähwerk: Welche Versicherung greift?

Landwirte stehen oft vor der Frage, wie sie ihre landwirtschaftlichen Geräte, wie Mäher, am besten versichern können, besonders wenn diese durch Fremdkörper oder Unfälle beschädigt werden. Obwohl die Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) ein grundlegender Bestandteil der Risikoabsicherung in der Landwirtschaft ist, deckt sie keine Schäden am eigenen Gerät ab. Hier bietet sich die Maschinenbruchversicherung als eine sinnvolle Ergänzung an.

Maschinenbruchversicherung – Schutz vor unerwarteten Schäden

Die Maschinenbruchversicherung schützt vor plötzlich eintretenden Schäden, die durch Materialfehler, Bedienungsfehler oder eben Fremdkörper verursacht werden. Sie übernimmt die Kosten für notwendige Reparaturen oder sogar den Ersatz des Geräts. Bei einem Totalschaden kann sie je nach Policenbedingungen und Alter des Geräts den Zeitwert oder den Neuwert erstatten. Diese Form der Versicherung ist allerdings nicht kostengünstig und geht häufig mit einer hohen Selbstbeteiligung einher. Die Prämien variieren und orientieren sich meist am Neuwert des versicherten Geräts.

Besonderheiten bei geliehenen Geräten

Ein weiterer wichtiger Aspekt, der oft zu Verwirrungen führt, ist der Versicherungsschutz für geliehene Geräte. Viele Landwirte nehmen fälschlicherweise an, dass diese durch die BHV abgesichert sind. Tatsächlich sind geliehene Geräte nur dann versichert, wenn die BHV eine Gewahrsamsschadendeckung (GWS) einschließt. Diese spezielle Deckung erstreckt sich jedoch in der Regel nur auf Schäden, die durch äußere mechanische Einwirkungen entstehen, wie sie bei Unfällen vorkommen.

Um auch Schäden durch den Betrieb selbst oder durch Bremsfolgen abzusichern, ist eine Erweiterung der GWS-Deckung erforderlich. Es ist entscheidend, dass Landwirte verstehen, dass die GWS eine Form der Haftpflichtversicherung ist und nur dann greift, wenn der Schaden durch fahrlässiges Verhalten des ausleihenden Landwirts verursacht wurde.

Empfehlungen für Landwirte

Experten wie Heiko Taube raten Landwirten, ihre Versicherungspolicen genau zu prüfen und gegebenenfalls eine Maschinenbruchversicherung abzuschließen, um umfassend abgesichert zu sein. Diese zusätzliche Absicherung kann im Schadensfall erhebliche finanzielle Belastungen vermeiden helfen.

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