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Neuregelung der Höfeordnung ab 2025 für einen fairen Generationswechsel

Ab dem Jahr 2025 steht eine wichtige Änderung in der Höfeordnung an, nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Einheitswerte als verfassungswidrig erklärte. Diese Entwicklung erfordert eine Anpassung des Hofeswerts, der zur Berechnung der gesetzlichen Abfindungen herangezogen wird. Der Gesetzgebungsprozess dazu nähert sich seiner finalen Phase. Bundesjustizminister Marco Buschmann hebt hervor, wie entscheidend klare Regelungen für einen problemlosen Generationswechsel in landwirtschaftlichen Betrieben sind. Ziel ist es, die familiengeführten Höfe zu schützen und ihre Übergabe an die nächste Generation nahtlos zu gestalten.

Die anstehende Reform der Höfeordnung soll diese den modernen Anforderungen anpassen und transparente Berechnungsgrundlagen für Abfindungen schaffen. Die Entwicklung des Gesetzesvorschlags erfolgte in enger Kooperation mit Vertretern der Landwirtschaft, um eine hohe Praxistauglichkeit zu garantieren und Hofübergaben zukünftig zu erleichtern.

Bisher basierte der Hofeswert auf dem 1,5-fachen des Einheitswertes. Nach dem neuen Entwurf soll dieser Wert zukünftig 0,6-mal den Grundsteuerwert A betragen, aufgeteilt in 0,4 für landwirtschaftliche Flächen und 0,2 für Wohngebäude. Experten schätzen, dass der Hofeswert durch diese Neubewertung um das Zwei- bis Dreifache ansteigen könnte, was wiederum die Höhe der gesetzlichen Abfindungen beeinflussen würde.

In einer kürzlichen Bundestagssitzung wurde der Gesetzentwurf ohne Aussprache direkt an den Rechtsausschuss weitergeleitet, wo noch kritische Punkte, wie die pauschale Bewertung des Wohnwertes, diskutiert werden könnten.

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