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Grundsteuer 2025: Höhe in 100 größten Städten beeindruckend verschieden

Mit Beginn des Jahres 2025 wird die neue Grundsteuerregelung wirksam. Viele Grundstückseigentümer und Mieter sind sich jedoch unsicher, welche finanziellen Auswirkungen dies für sie haben wird. Die zur Berechnung benötigten Daten liegen den Finanzbehörden bereits vor, welche daraufhin die Grundsteuerwerte ermittelt und den Eigentümern kommuniziert haben. Nun obliegt es den einzelnen Kommunen, die jeweiligen Hebesätze zu bestimmen, die letztendlich darüber entscheiden, wie hoch die tatsächliche Steuerbelastung ausfällt.

Eine Analyse des Beratungsunternehmens IW Consult, durchgeführt im Auftrag des Eigentümerverbands Haus und Grund, untersuchte die Grundsteuerbelastung in den 100 größten deutschen Städten und Gemeinden im Jahr 2024 – kurz vor der Umsetzung der Reform. Die Ergebnisse bestätigen signifikante Unterschiede in der Höhe der Grundsteuer zwischen verschiedenen Ortschaften, welche auch im Jahr 2024 weiterhin bestehen.

Das Ranking zielte darauf ab, eine Momentaufnahme der Verteilung der Grundsteuerlast in Deutschland zu geben, bevor die Neubewertung der Grundlagen und die Einführung unterschiedlicher Modelle in den Bundesländern ab 2025 zu potenziell erheblichen Änderungen führen könnten. Die Festlegung der Hebesätze durch die Kommunen spielt eine entscheidende Rolle bei der Bestimmung der individuellen Steuerlast der Grundstückseigentümer.

Die Grundsteuer stellt für die Kommunen eine wesentliche finanzielle Ressource dar und macht etwa 15 Prozent ihrer Steuereinnahmen aus. Es handelt sich um eine jährliche Abgabe auf den Besitz von Immobilien, die von den Vermietern über die Nebenkostenabrechnung auch auf Mieter umgelegt werden kann. Die bisherigen Einheitswerte, die zur Berechnung herangezogen wurden, wurden vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft. Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine neue, bundesweit gültige Regelung in Kraft. Dennoch wählen acht der sechzehn Bundesländer aufgrund einer Öffnungsklausel eigene Ansätze. Die Kommunen behalten das Recht, ihre Hebesätze selbst zu bestimmen. Gegenwärtig sind noch gerichtliche Verfahren im Gange, die die Verfassungsmäßigkeit der reformierten Gesetzgebung in Frage stellen.

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