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Gerichtsurteil: NRW muss Fleischindustrie keine Lohn-Entschädigung zahlen

Tönnies Rheda-Wiedenbrück IMago

Nordrhein-Westfalen muss doch keine Lohnentschädigung für behördlich angeordnete Betriebsstilllegungen und Quarantäne zu Beginn der Corona-Pandemie zahlen. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht hat Entscheidungen der Vorinstanzen kassiert.

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