
Nordrhein-Westfalen muss für behördlich angeordnete Betriebsstilllegungen und die Quarantäne zahlreicher Beschäftigter in der Fleischwirtschaft nun doch nicht finanziell aufkommen.
Nordrhein-Westfalen muss für behördlich angeordnete Betriebsstilllegungen und die Quarantäne zahlreicher Beschäftigter in der Fleischwirtschaft nun doch nicht finanziell aufkommen.