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Bayer AG erwägt Verlagerung der Pflanzenschutzmittelproduktion

Die Bayer AG steht vor erheblichen Herausforderungen im Bereich der Pflanzenschutzmittelproduktion in Deutschland. Ein Sprecher der Division Crop Science bestätigte jüngst gegenüber AGRA Europe, dass bestimmte Pflanzenschutzprodukte derzeit nicht in Drittländer wie die Türkei oder exportiert werden können, da sie keine Zulassung für den deutschen Markt besitzen. Als Reaktion darauf zieht das Unternehmen in Betracht, die Produktion ins Ausland zu verlegen und dadurch möglicherweise Arbeitsplätze in Deutschland abzubauen.

Diese Exportbeschränkungen, die auf das Fehlen von Ursprungszeugnissen zurückzuführen sind, die normalerweise vom Bundesamt für und (BVL) ausgestellt werden, haben laut internen Quellen finanzielle Einbußen zur Folge. Bayer schätzt den jährlichen Verlust auf rund 100 Millionen Euro, sollte es weiterhin unmöglich sein, die hergestellten Produkte zu verkaufen. Bisher sind die Anträge für die notwendigen Zertifikate seit dem letzten Jahr unbeantwortet geblieben.

Das BVL hat zwar bestätigt, dass es für die Ausstellung der erforderlichen Exportbescheinigungen zuständig ist, doch gibt es keine gesetzliche Grundlage für den Export von Pflanzenschutzmitteln ohne deutsche Zulassung. Das wurde in dieser Angelegenheit um Klärung gebeten, bisher ohne Ergebnis. Bayer steht somit vor einem Dilemma, da die betroffenen Produkte, darunter spezielle Fungizide für den Anbau von Reis, Kaffee oder Kakao, in Deutschland keine landwirtschaftliche Verwendung finden und daher eine Zulassung für den deutschen Markt für das Unternehmen nicht praktikabel wäre.

Die aktuelle Problematik ist auch auf eine Überarbeitung der Ursprungszeugnisse im Jahr 2022 zurückzuführen. Seit 2023 verlangen Länder wie die Türkei das neue Format der Zertifikate für den Import, eine Anpassung, auf die Deutschland bislang nicht reagiert hat. Bayer befürchtet, dass weitere Länder diesem Beispiel folgen könnten, was die Situation weiter verschärfen würde.

In der Diskussion um das Thema wird von einigen Seiten von „Behördenwillkür“ und einem faktischen Exportverbot gesprochen. Dies wurde auch kürzlich während einer öffentlichen Anhörung in Berlin thematisiert. Im Koalitionsvertrag der Ampelregierung war ursprünglich ein Ausfuhrverbot für in der EU nicht zugelassene vorgesehen, doch der entsprechende Gesetzentwurf scheiterte frühzeitig in der Koalition und das Vorhaben wurde nicht weiterverfolgt.

Nun prüft Bayer konkrete Maßnahmen, um die Produktion gegebenenfalls zu verlagern und damit den Zugang zu bestimmten Märkten zu sichern, ohne das Geschäft an Wettbewerber zu verlieren. Der Prozess zeigt die Komplexität der globalen Agrarchemie-Industrie und die Schwierigkeiten, die sich aus unterschiedlichen nationalen Regulierungen ergeben können.

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