Das nds. Oberverwaltungsgericht hat sich erstmals mit der bauordnungsrechtlichen Unzulässigkeit von Schottergärten befasst. Ergebnis: Behörden dürfen sie verbieten und deren Beseitigung anordnen.
Das nds. Oberverwaltungsgericht hat sich erstmals mit der bauordnungsrechtlichen Unzulässigkeit von Schottergärten befasst. Ergebnis: Behörden dürfen sie verbieten und deren Beseitigung anordnen.