Ein nicht verkehrstauglicher Planwagen ohne TÜV war im Mai mit 12 Verletzten verunglückt. Die Staatsanwaltschaft übergibt den Fall nun an den Kreis, dieser muss das Bußgeld festlegen.
Ein nicht verkehrstauglicher Planwagen ohne TÜV war im Mai mit 12 Verletzten verunglückt. Die Staatsanwaltschaft übergibt den Fall nun an den Kreis, dieser muss das Bußgeld festlegen.