Notfallzulassungen für Neonikotinoide zur Saatgutbeizung sind nicht mit EU-Recht vereinbar. Das sagt der Europäische Gerichtshof.
Notfallzulassungen für Neonikotinoide zur Saatgutbeizung sind nicht mit EU-Recht vereinbar. Das sagt der Europäische Gerichtshof.