Lediglich in Bayern haben Grundstücks- und Immobilienbesitzer noch bis Ende April zur Abgabe der Grundsteuererklärung Zeit. Folgende Fehler sollten sie vermeiden bzw. korrigieren.
Lediglich in Bayern haben Grundstücks- und Immobilienbesitzer noch bis Ende April zur Abgabe der Grundsteuererklärung Zeit. Folgende Fehler sollten sie vermeiden bzw. korrigieren.