Zunächst muss auf EU-Ebene grundsätzlich geklärt werden, dass den Landwirten durch eine Aussetzung der geplanten Flächenstilllegungen keine Nachteile entstehen.
Zunächst muss auf EU-Ebene grundsätzlich geklärt werden, dass den Landwirten durch eine Aussetzung der geplanten Flächenstilllegungen keine Nachteile entstehen.