Zum 1. März treten die von der bundesregierung eingeführten Energiepreisbremsen für strom und Gas in Kraft. Anträge für Hilfen für Pellets, Öl und Flüssiggas könnte es ab April geben.
Zum 1. März treten die von der bundesregierung eingeführten Energiepreisbremsen für strom und Gas in Kraft. Anträge für Hilfen für Pellets, Öl und Flüssiggas könnte es ab April geben.